Einzelwertberichtigung

Die Einzelwertberichtigung ist wie auch die Pauschalwertberichtigung ein Teil der Wertberichtigung, bei der für zweifelhafte Forderungen mit Ausfallrisiko über das Niederstwertprinzip neue, nach unten korrigierte Beträge berechnet und verbucht werden. Erfahre hier mehr über die Begrifflichkeiten, wann die Wertberichtigung nötig ist und wie sie berechnet und verbucht wird.


  1. Was ist die Einzelwertberichtigung?
  2. Was ist der Unterschied zur Pauschalwertberichtigung?
  3. Wann ist eine Einzelwertberichtigung notwendig?
  4. Wie funktioniert die Einzelwertberichtigung bei Forderungen?
  5. Einzelwertberichtigung ausbuchen – Wie mache ich das?

Was ist die Einzelwertberichtigung?

Bei der Einzelwertberichtigung handelt es sich um eine Wertberichtigung im Rechnungswesen, bei der der Buchwert einer Forderung an den niedrigsten tatsächlichen Wert angepasst wird. So können zweifelhafte Forderungen mit bestehendem Ausfallrisiko adäquat in der Buchhaltung ausgewiesen werden.

Was ist der Unterschied zur Pauschalwertberichtigung?

Die Einzelwertberichtigung ist eine spezifische Art der Wertberichtigung. Eine weitere Möglichkeit stellt die Pauschalwertberichtigung dar.

Im Vergleich zur Pauschalwertberichtigung wird im Rahmen der Einzelwertberichtigung jede Forderung einzeln einer Bewertung unterzogen. So wird der Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB gewährleistet.

Unter bestimmten Umständen können Unternehmen jedoch auch eine Mischform von Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung anwenden.

Wann ist eine Einzelwertberichtigung notwendig?

Diese Form der Wertberichtigung wird angewendet, wenn sich die Kreditwürdigkeit einer Schuldners negativ entwickelt und am Stichtag der Bilanz ein erhöhtes Risiko des Zahlungsausfalls besteht.

Wie funktioniert die Einzelwertberichtigung bei Forderungen?

Die Einzelberichtigung wird lediglich bei zweifelhaften Forderungen angewendet.

Um diese zu erkennen, müssen Unternehmen zuvor alle Forderungsposten nach ihrer Bonität bewerten. Unterteilbar sind Forderungen dabei in folgende Arten:

  • Einwandfreie Forderungen
  • Zweifelhafte Forderungen
  • Uneinbringliche Forderungen

Sobald zweifelhafte Forderungsposten identifiziert wurden, kann das Niederstwertprinzip angewendet werden.

Einzelne Wertberichtigung ausbuchen – Wie mache ich das?

Um zweifelhafte Forderungen mit dem Niederstwertprinzip zu buchen und somit die Einzelberichtigung durchzuführen, gehst Du wie folgt vor:

  1. Buche den Bruttobetrag der Forderung auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“.
  2. Berechne die Höhe des Ausfallrisikos in Prozent und verrechne es mit dem Nettobetrag der Forderung.
  3. Verbuche die zweifelhaften Forderungen an das Konto „Einzelwertberichtigung“.
  4. Wenn die Forderung dann tatsächlich teilweise ausfällt, werden die Zahlungseingänge über das Konto „Bank“ verbucht und der Ausfall mit der Umsatzsteuerkorrektur.

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