Die Einzelwertberichtigung ist wie auch die Pauschalwertberichtigung ein Teil der Wertberichtigung, bei der für zweifelhafte Forderungen mit Ausfallrisiko über das Niederstwertprinzip neue, nach unten korrigierte Beträge berechnet und verbucht werden. Erfahre hier mehr über die Begrifflichkeiten, wann die Wertberichtigung nötig ist und wie sie berechnet und verbucht wird.
Bei der Einzelwertberichtigung handelt es sich um eine Wertberichtigung im Rechnungswesen, bei der der Buchwert einer Forderung an den niedrigsten tatsächlichen Wert angepasst wird. So können zweifelhafte Forderungen mit bestehendem Ausfallrisiko adäquat in der Buchhaltung ausgewiesen werden.
Die Einzelwertberichtigung ist eine spezifische Art der Wertberichtigung. Eine weitere Möglichkeit stellt die Pauschalwertberichtigung dar.
Im Vergleich zur Pauschalwertberichtigung wird im Rahmen der Einzelwertberichtigung jede Forderung einzeln einer Bewertung unterzogen. So wird der Einzelbewertungsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB gewährleistet.
Unter bestimmten Umständen können Unternehmen jedoch auch eine Mischform von Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung anwenden.
Diese Form der Wertberichtigung wird angewendet, wenn sich die Kreditwürdigkeit einer Schuldners negativ entwickelt und am Stichtag der Bilanz ein erhöhtes Risiko des Zahlungsausfalls besteht.
Die Einzelberichtigung wird lediglich bei zweifelhaften Forderungen angewendet.
Um diese zu erkennen, müssen Unternehmen zuvor alle Forderungsposten nach ihrer Bonität bewerten. Unterteilbar sind Forderungen dabei in folgende Arten:
Sobald zweifelhafte Forderungsposten identifiziert wurden, kann das Niederstwertprinzip angewendet werden.
Um zweifelhafte Forderungen mit dem Niederstwertprinzip zu buchen und somit die Einzelberichtigung durchzuführen, gehst Du wie folgt vor:
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