Das Elektronische Lastschriftverfahren stellt eine Art der bargeldlosen Zahlung im Einzelhandel dar, bei dem die Kunden die Zahlung mit Hilfe einer gültigen Debitcard lediglich durch ihre Unterschrift bestätigen müssen. Die Zahlung wird dabei zeitnah, jedoch nicht sofort, veranlasst und kann mangels Deckung zurückgebucht werden.
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Die Vorteile der Zahlung per Elektronisches Lastschriftverfahren ergeben sich vor allen Dingen aus der Schnelligkeit der Zahlungsmethode für den Kunden. Das Verfahren verkürzt Wartezeiten, indem es offline abläuft. Zur Zahlung wird eine Debitkarte benötigt, welche über einen Magnetstreifen verfügt. Dieser wird über ein Terminal, oder eine vorinstallierte Smartphone- oder Tablet-App gezogen. Die Software liest aus dem Magnetstreifen die Bankdaten aus, woraufhin die Lastschrift veranlasst wird. Das Gerät gibt einen Beleg über die Buchung aus, welchen der Kunde mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Damit wird der Kauf abgeschlossen und die Ware geht in den Besitz des Kunden über. Händler und Kunde haben die Pflicht, den Beleg der Transaktion aufzubewahren. Kunden können auf die Mitnahme selbigen verzichten, treten damit jedoch ihre Rücknahme- und Erstattungsrechte ab.
Zwar ist eine Zahlung per elektronischen Lastschriftverfahren schnell durchgeführt, da zum einen Verbindungszeiten für das Kartenlesegerät, aber auch die Eingabe eines PIN-Codes, wegfallen. Doch für Verkäufer ergibt sich oft die Schwierigkeit der Rückbuchung eingezogener Beträge. Dies ist der Fall, wenn das Girokonto des Kunden (Vergleiche dazu auch die Kundenakquise) nicht ausreichend gedeckt ist zum Zeitpunkt des Zahlungsbetrages, aber auch, wenn der Kunde die Zahlung unrechtmäßig selbst zurückbucht, weil er etwa mit der Ware unzufrieden ist. In diesem Fall müssen Einzelhändler ein Inkassobüro mit der Adressermittlung und Mahnung beauftragen. Dieser Vorgang ist zeit- und kostenaufwändig, und rüttelt zudem auch am Geschäftsverhältnis zwischen Händler und Kunden. Kunden, die öfter durch ungedeckte Zahlungen auffallen, in einigen Geschäften genügt bereits eine Zahlung, können durch den Händler von weiteren Käufen ohne Bargeldzahlung ausgeschlossen werden.
Das Elektronisches Lastschriftverfahren erlaubt es dem Händler nicht, den Kontostand des Kunden vor Zahlung durch die Software prüfen zu lassen. Dies ist jedoch bei dem ebenfalls elektronisch durchgeführten EC-Zahlungs-Verfahren (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Electronic Cash und zur EC-Karte) möglich. Hier muss der Kunde sich per Eingabe seiner PIN bei der Bank einloggen. Dadurch kann die Software online abgleichen, ob in der Minute der Buchung genügend Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Weitere Daten werden nicht gesammelt.
Die EC-Methode ist jedoch teurer als das Elektronische Lastschriftverfahren. Neben der Anschaffung spezieller Geräte durch Kauf oder Miete zahlt der Händler einen Centbetrag pro Buchung an den Anbieter, über den die Buchung erfolgt. Die PIN-Eingabe schützt jedoch auch Kunden, deren Giro-, beziehungsweise Debitcard, entwedet wurde und widerrechtlich genutzt werden soll. Hierzu kann der Händler vor Durchführung des Bezahlvorganges, bei hohen Beträgen oder einem Anfangsverdacht, etwa weil das Geschlecht der Person, die mit der Karte zahlen möchte, optisch nicht mit jenem auf der Girocard übereinstimmt, ein Abgleichen der Daten von Karte und Personalausweis des Bezahlenden veranlassen. Eine Barzahlung verlangen kann der Händler jedoch nur dann, wenn keine elektronischen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.