Aus rechtlicher Sicht ist ein Endverbraucher definiert als eine natürliche Person, die mit einem Unternehmen ein Geschäft abschließt, beispielsweise ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, ohne dabei selbst als Unternehmen zu handeln. Laut der Definition der Europäischen Union handelt es sich dabei um natürliche Personen, deren Handlungszweck weder einer gewerblichen noch einer beruflichen Tätigkeit zu gerechnet werden kann. Das heißt, Endverbraucher erwerben Produkte nicht, um sie beispielsweise im eigenen Unternehmen zu verwenden, sondern, um sie privat zu benutzen.
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Damit stehen Verbraucher in einem Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen. Ein Wirtschaftsunternehmen kauft Waren um sie zu bearbeiten oder weiterzuverarbeiten. Endverbraucher unterscheiden sich darüber hinaus von Einzelhändlern, Zwischen- und Großhändlern. Diese Unternehmen kaufen in der Regel Waren, um sie unverändert weiterzuveräußern. Ein Verbrauch von Produkten im Sinne des Konsumierens findet in Unternehmen nicht statt, auch wenn bestimmte Produkte tatsächlich auch in einem Unternehmen verbraucht werden können.
Die Bezeichnung Endverbraucher oder Verbraucher hat ihren Ursprung in der als „Verbrauchen“ von Produkten bezeichnen Tätigkeit. Zum Beispiel verbraucht eine natürliche Person täglich Energie um zu heizen oder Räume zu beleuchten oder verbraucht Lebensmittel, um sich zu ernähren. Dieser Vorgang wird auch als konsumieren bezeichnet. Daher stammt die Bezeichnung Konsument, die gleichbedeutend mit Verbraucher ist.
In § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Person als Verbraucher definiert, wenn sie mit einem Unternehmen ein Geschäft abschließt, dessen Zweck zum überwiegenden Teil weder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit noch einer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn ein Arzt einen Arbeitskittel für seine nicht selbstständige Tätigkeit in einem Krankenhaus erwirkt. Zudem kann auch jeder Unternehmer oder Arbeitgeber als Endverbraucher ein Geschäft tätigen, wenn er Produkte oder Dienstleistungen zu privaten Zwecken erwirbt. Da Endverbraucher in der Regel gegenüber einem Unternehmen wirtschaftlich unterlegen sind, hat der Verbraucherschutz heute eine besondere Bedeutung.
Verbraucher sind aus wirtschaftlicher Sicht Unternehmen gegenüber immer unterlegen. Ein einzelner Verbraucher kann gegen die wirtschaftliche Macht eines Konzerns wenig ausrichten, falls er übervorteilt wurde. Die Bedeutung des Verbraucherschutzes für Endverbraucher hat daher in den vergangenen Jahren und insbesondere mit Zunahme des grenzüberschreitenden Onlinehandels immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zum Verbraucherschutz zählt beispielsweise der Schutz persönlicher Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Schutz vor gefährlichen Substanzen oder vor unseriösen Angeboten. Der rechtliche Schutz für Endverbraucher wird heute in erster Linie auf der Ebene der EU immer wieder an neue Gegebenheiten angepasst. Die von der EU erlassenen Gesetze und Vorschriften müssen dann von den einzelnen Mitgliedsländern auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
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