Das Entgelt ist die Bezahlung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, die er oder sie für ein Unternehmen erbringt. Zum Entgelt für die Arbeitsleistung zählen das regelmäßige Gehalt oder der regelmäßige Stundenlohn, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie einmalige Zahlungen, die der Arbeitgeber auf Grundlage der Vereinbarungen im Arbeitsvertrag bezahlt. Anstelle der Bezeichnung Entgelt wird im Lohnsteuerrecht der Begriff Arbeitslohn verwendet. Dagegen wird im Sozialversicherungsrecht immer von Arbeitsentgelt gesprochen, wenn der Lohn oder das Gehalt gemeint sind.
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Die Grundlage für den Anspruch auf ein Entgelt für die von einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin geleistete Arbeit ist der Arbeits- oder Anstellungsvertrag. Wurde keine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen, dann gelten die Vorschriften gemäß § 612 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In § 612 BGB ist sinngemäß bestimmt, das auch ohne Arbeitsvertrag eine Vergütung oder ein Entgelt als stillschweigend vereinbart anzusehen ist, wenn die Arbeitsleistung oder Dienstleistung in der Regel nur gegen eine Vergütung erbracht wird. Zudem ist, wenn keine Höhe des Entgelts bestimmt wurde, ein für diese Arbeitsleistung übliche Vergütung vorzunehmen. Weitere gesetzliche Vorgaben, die als rechtliche Grundlage für das Arbeitsentgelt beachtet werden müssen, sind das
Das Entgelt für die Arbeit wird in der Regel auf der Grundlage des Arbeitsvertrages für eine bestimmte Dauer bezahlt. Zu den als Zeitentgelt bezeichneten Leistungen zählen der Stundenlohn, der Monatslohn oder das Jahresgehalt. Zusätzlich zum Zeitentgelt werden häufig noch sogenannte zeitbezogene Zuschläge, wie beispielsweise für die Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet.
Eine leistungsbezogene Vergütung sind beispielsweise der Prämien- und der Akkordlohn der von Arbeitgebern auf der Grundlage von Zielvereinbarungen für die Arbeitsleistung bezahlt wird. Bei jeder Entgeltform ist der Arbeitnehmer grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet. Das Arbeitsentgelt wird entsprechend den Vorgaben in § 614 BGB erst dann fällig, wenn die Leistung erbracht wurde.
Zu den Entgeltbestandteilen zählen darüber hinaus beispielsweise die Möglichkeit, einen Dienstwagen privat zu nutzen, ein kostenloses Essen in der Werkskantine oder Geschenke, die der Arbeitgeber zu bestimmten Anlässen verteilt.
Allgemein bedeutet Entgelt eine in einer beliebigen Form erbrachte Gegenleistung für eine nicht kostenlose Leistung. Leistungen sind beispielsweise die geleistete Arbeit, eine Beratung, eine Dienstleistung oder jede andere Form einer Tätigkeit, die eine Person oder ein Unternehmen für jemand anderen erbringt. Ist die Leistung nicht kostenlos, wird sie entgolten, sie wird bezahlt. Ein Entgelt muss nicht zwingend eine Geldzahlung sein. Die Entgeltleistung kann auch in Form von Naturalien oder anderen Gegenständen mit einem der Leistung entsprechenden Wert bestehen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Lohn und Gehalt meist synonym als Entgelt bezeichnet.
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