Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz, kurz EntgFG, regelt das Recht aller Arbeitnehmer bundesweit, im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang eine Fortzahlung ihrer Entlohnung durch den Arbeitgeber zu erhalten. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung eines Krankengeldes bei fortlaufender Krankschreibung. Dieses Recht steht in Deutschland auch kurzfristig und geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden zu.

Einkaufen, Konzertbesuch, Sport: Was dürfen Arbeitnehmer, wenn sie krank geschrieben sind? Im Billomat Magazin klären wir diese Frage.

Wie ist die rechtliche Lage nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz?

Das deutsche Arbeitsrecht räumt den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen umfassende Rechte auch bei Ausfall am Arbeitsplatz ein. Eines davon ist für die Arbeitnehmer die Einforderung der Lohnfortzahlung bei Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. In 13 Paragraphen regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz, wer unter welchen Bedingungen eine Fortzahlung erhält und wann der Arbeitgeber nicht zahlen muss oder das Arbeitsverhältnis beenden darf.

Das fortgezahlte Arbeitsentgelt orientiert sich an der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Sonderzahlungen, Überstunden und ähnliche Zusatzposten werden nicht berücksichtigt. Arbeitnehmer, die beispielsweise zu je 7 Stunden an 5 Wochentagen bezahlt werden, erhalten wöchentlich das Gehalt für die 35 Arbeitsstunden solange sie krankgeschrieben sind. Dieses Recht gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Rehabilitation oder ähnliche medizinische Maßnahmen besucht, die nach der Krankheit notwendig werden.

Kündigung bei zu langer Krankheit?

Erkrankte Arbeitnehmer unterliegen einem Kündigungsschutz. Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber mehrfach jährlich die volle Krankenzeit erstatten muss, wenn seine Mitarbeiter immer häufiger ausfallen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz wird hier nicht konkret, im Kündigungsschutzgesetz dagegen findet sich Handhabe, wann häufige Kurzerkrankungen, Erkrankungen direkt nach der Einstellung oder besonders lange Krankschreibungen mit negativer Prognose zur Kündigung führen dürfen.

Für eine Kündigung innerhalb der einmaligen sechs Wochen einer Entgeltfortzahlung bei Krankheit gibt es allerdings wenig gesetzliche Handhabe nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, solange die Krankheit ärztlich attestiert ist.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei jeder Krankheit

Der Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes ergibt sich direkt aus der vertraglichen Vereinbarung über das Arbeitsverhältnis und dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Krankheit beginnt am Tag der Krankschreibung und endet nach Auslaufen selbiger, bzw. einer angeschlossenen Wiederherstellungsmaßnahme. Der Anspruch gilt für jede Art von Krankheit. Arbeitnehmer sind gesetzlich nicht verpflichtet, Unternehmen oder Vorgesetzten mitzuteilen, aus welchen Gründen genau sie krankgeschrieben sind.

Das offene Gespräch sollte gesucht werden, wenn eine psychische Grunderkrankung wie Depressionen immer wieder zu kurzen Ausfällen führt, oder nach einer Krankheit eine körperliche Einschränkung zu erwarten ist. Der Gesetzgeber selbst diskriminiert jedoch nicht zwischen Arbeitsunfällen, selbst verschuldeter Krankschreibung (Beispiel: Knochenbruch in der Freizeit) oder psychischer Krankheit.