Erbschaftssteuer

Wenn im Falle eines Erbes, einer Schenkung oder einer Zweckzuwendung Vermögenswerte anfallen, wird darauf in Deutschland eine Steuer erhoben. Die Erbschaftssteuer richtet sich in der Höhe nach dem Vermögenswert. Sie wird sowohl auf finanzielle Werte, als auch auf Sachbezüge und Wertgegenstände erhoben und fällt nach dem Ausschöpfen des persönlichen Freibetrages ab dem ersten Euro an.

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  1. Was ist die Erbschaftssteuer?
  2. Wie sind Erbschaft und Schenkung gesetzlich geregelt?
  3. Höhe der Erbschaftssteuer
  4. Berechnung der Erbschaftssteuer
  5. Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftssteuer?
  6. Wie hoch sind die Steuersätze der Erbschaftssteuer?
  7. Welche Freibeträge gelten für die Erbschaftssteuer?
  8. Wie ist eine Erbschaftssteuererklärung zu machen?

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die das Erbvermögen für den Empfänger eines Erbes belastet. Stirbt ein Erblasser und geht mit seinem Tod sein Vermögen auf eine andere lebende Person über, fällt Erbschaftssteuer an. Die Erbschaftssteuer wird durch die Schenkungssteuer ergänzt. 

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer?

Die Erbschaftssteuer, die bei Antreten einer Erbschaft durch einen verstorbenen Erblasser entsteht, ist zwar von der Schenkungssteuer abzugrenzen, die Schenkungen von lebenden Personen mit Steuer belastet. Doch im steuerlichen Sinne sind Erbschaft und Schenkung miteinander vergleichbar und daher auch in einem gemeinsamen Gesetzbuch geregelt. Die Regelungen zur Schenkung ergänzen das Erbschaftssteuergesetz, um zu verhindern, dass Erblasser und Erben die Erbschaftssteuer durch vorzeitige Schenkungen umgehen.

Wie sind Erbschaft und Schenkung gesetzlich geregelt?

Rechtliche Grundlage für die Erbschaftssteuer ist das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz . Der Gesetzgeber führt im ErbStG aus, wann die Steuer entsteht, wie die Bemessungsgrundlage zu ermitteln ist, wie die Steuer zu berechnen ist, welche Abzüge geltend gemacht werden können und welche Freibeträge gelten. 

Tritt in Deutschland ein Todesfall ein, in dem testamentarisch Erben benannt wurden, müssen diese mit der Besteuerung ihres Erbteils rechnen. Die Erbschaftssteuer tritt allerdings auch dann in Kraft, wenn zu Lebzeiten Schenkungen oder Zuwendungen vergeben werden. Dadurch wird vor allem verhindert, dass große Geldbeträge unzulässig den Besitzer wechseln. Die Steuer wird jedoch auch auf geschenkte oder vererbte Gegenstände ab einem bestimmten Wert berechnet.

Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuergesetz ab §10 ErbStG geregelt. Sie bemisst sich nach der Steuerklasse des Empfängers und dem Wert des zu besteuernden Erbes. Die Steuerklasse ergibt sich aus dem Verhältnis des Empfängers zu dem Erblasser oder Schenker nach §15 ErbStG . Dabei werden Familienangehörige wie Kinder und Ehepartner begünstigt. Kleine Schenkungen und niedrige Erbsummen können häufig dem Freibetrag untergeordnet werden.

Berechnung der Erbschaftssteuer – Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Das Erbschaftssteuergesetz behandelt den Steuerpflichtigen Erwerb in §10 ErbStG. Der steuerpflichtige Erwerb bezeichnet die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Steuerbetrags. 

Zur Berechnung der zu entrichtenden Erbschaftssteuer wird zuerst der Wert des Erbes oder der Schenkung festgelegt. Finanzwerte und Wertpapiere zählen dabei nach Tageskurs, Sachwerte werden geschätzt. Im Zweifel muss ein Experte mit der Schätzung beauftragt werden, wenn es sich beispielsweise um seltenen Schmuck oder eine Kunstsammlung handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Erbende die Sammlung oder den Schmuck behält und nie veräußert.

Welche Abzüge können geltend gemacht werden?

Von dem Vermögen, das als Erbe weitergegeben wird, können bestimmte Belastungen abgezogen werden, um die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer abzusenken und abschließend für die Ermittlung der Steuer zu bestimmen. Zu den abzugsfähigen Belastungen gehören:

  • Schulden des Erblassers, die bei der Bewertung nicht berücksichtigt wurden und die der Erbe zusammen mit dem Vermögen übernimmt. Ausdrücklich gehören Schulden des Erblassers nicht dazu, wenn sie mit dem Erbe nicht in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Schulden aus einem Gewerbebetrieb.
  • Verbindlichkeiten aus Erbersatzansprüchen und geltend gemachter Pflichtteile anderer Erben
  • Bestattungskosten, die für den Erblasser anfallen. Zu den Bestattungskosten gehören neben einem angemessenen Grabdenkmal auch die Aufwendungen für eine übliche Grabpflege. Aber auch die Kosten, die dem Erben mit der Abwicklung, Regelung und Verteilung des Erbes entstehen, können von der Erbsumme abgezogen werden. 

Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftssteuer? 

Das Erbschaftssteuergesetz regelt in §15 ErbStG die Steuerklassen, die neben der Bemessungsgrundlage einen weiteren Faktor für die Ermittlung des Erbschaftssteuerbetrags stellen. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Steuerklassen: 

  • Steuerklasse I – Wer gehört dazu?
    Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, sowie Enkel der leiblichen oder Stiefkinder zählen zur Steuerklasse I und werden mit mindestens 7 und maximal 30 Prozent Steuer belastet. Für sie gelten Freibeträge von Hausrat bis 41.000 Euro, Sammlungen und Grundbesitz bis zu 85 Prozent und finanzielle Freibeträge bis zu 500.000 bzw. 400.000 Euro nach und .
  • Steuerklasse II – Wer fällt darunter?
    Zu Steuerklasse II zählen Eltern, Geschwister, Schwiegereltern und -kinder und geschiedene Ehegatten.
  • Steuerklasse III – Für wen gilt sie?
    Alle übrigen Personen zählen zu Steuerklasse III, auch eingetragene Lebenspartner, die ihre Gemeinschaft nicht zu einer Ehe umgewandelt haben. Für sie fallen ab 15 bis 50 Prozent Steuer an, die Freibeträge sind deutlich niedriger.

Übersichtstabelle der Steuerklassen

NummerSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
1Ehegatten und LebenspartnerEltern und Großeltern, die nicht zur Steuerklasse I gehörenAlle übrigen Erben, die nicht unter die Steuerklassen I und II fallen
2Kinder und StiefkinderGeschwister
3Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und StiefkinderAbkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
4Eltern und Großeltern Stiefeltern
5Schwiegerkinder
6Schwiegereltern
7geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Wie hoch sind die Steuersätze der Erbschaftssteuer?

Die zu bezahlende Erbschaftssteuer richtet sich nicht nur nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Erbschaftsvermögen. Der Gesetzgeber hat für die Ermittlung der Höhe der Erbschaftssteuer mehrere Steuersätze bestimmt, deren Werte zwischen 7% und 50% liegen. Die Steuersätze stehen in Abhängigkeit zur Steuerklasse und zum Vermögen, das vererbt wird. Je höher die Steuerklasse und je höher das vererbte Vermögen, umso höher steigt der Erbschaftssteuersatz an. Die Steuersätze der Erbschaftssteuer sind der Tabelle des Erbschaftssteuergesetzes zu entnehmen:

Steuersätze der Erbschaftssteuer – Übersicht

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich … EuroProzentsatz in der Steuerklasse
Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.00071530
300.000112030
600.000152530
6.000.000193030
13.000.000233550
26.000.000274050
über 26.000.000304350

Welche Freibeträge gelten für die Erbschaftssteuer?

erbschaftssteuer, freibeträgeIn §16 ErbStG beschreibt der Gesetzgeber die Freibeträge, die bei Antritt eines Erbes geltend gemacht werden können. Demnach bleiben in Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht bestimmte Vermögenswerte frei von einer Besteuerung:
Die folgenden Freibeträge gelten für das Erbvermögen

  • des Ehegatten oder Lebenspartners: Freibetrag von 500.000 Euro
  • der Kinder und Stiefkinder, die in Steuerklasse I fallen sowie der Kinder verstorbener Kinder: Freibetrag von 400.000 Euro
  • der Enkel: Freibetrag von 200.000 Euro
  • aller übrigen Personen, für die Steuerklasse I gilt: Freibetrag von 100.000 Euro
  • aller Personen der Steuerklasse II: Freibetrag von 20.000 Euro
  • aller Personen der Steuerklasse III: Freibetrag von 20.000 Euro

Wie ist eine Erbschaftssteuererklärung zu machen?

Auch zur Ausfertigung der Erbschaftssteuererklärung hat der Gesetzgeber genaue Regelungen vorgegeben. Demnach kann das Finanzamt von jeder Person, die an einem Erbfall oder einer Schenkung beteiligt ist verlangen, dass eine Erbschaftssteuererklärung anzufertigen ist. Dabei kann das Finanzamt auch verlangen, dass der Erbe eine bestimmte Frist einhält, die das Amt individuell festlegt.

Welche Besonderheiten gelten für die Steuererklärung im Erbfall?

Besteht eine fortgesetzte Gütergemeinschaft, kann das Finanzamt den überlebenden Ehegatten zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Wenn mehrere Erben nach dem Tod eines Erblassers bedacht werden, können sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Die gemeinsame Steuererklärung muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Erhalten neben den unmittelbaren Erben noch weitere Personen einen Teil aus dem Vermögen des Verstorbenen, können auch sie zusammen mit den Erben eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Wenn das Erbe durch ein Testament ausgegeben wird und somit ein Testamentvollstrecker oder Nachlassverwalter mit der Bearbeitung des Erbfalls betraut ist, muss dieser die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt erstellen. Dabei kann das Finanzamt verlangen, dass einer oder mehrere Erben die Steuererklärung mit unterzeichnen und so bestätigen müssen. Nachlaßpfleger sind immer verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen.

Wie ist die Steuererklärung auszuführen?

Für die Erbschaftssteuererklärung muss der Steuerpflichtige ein Verzeichnis erstellen, in dem er die Gegenstände, die zum Nachlass gehören aufführt. Dabei muss er auch angeben, wie der Wert von aufgeführten Gegenständen festzustellen ist.

In welcher Form ist die Steuererklärung zu erstellen?

Da die Steuereinnahmen aus der Erbschaftssteuer den Bundesländern zugute kommen, sind die Finanzbehörden der Länder für die Erbschaftssteuererklärung zuständig. Jedes Bundesland stellt eigene amtliche Vordrucke für die Steuererklärung im Erbschaftsfall bereit, die die Erben für ihre Erbschaftssteuererklärung verwenden. Das Finanzamt sendet den Erben einen Vordruck zur Erklärung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer zu, sobald es vom Übergang eines Vermögens erfährt, für die die entsprechende Steuer anfällt. Steuerpflichtige können sich aber auch selbst das Formular bei dem für ihren Fall zuständigen Finanzamt besorgen. Auf dem Formular muss der Steuerpflichtige die Steuer selbst ermitteln und den Steuerbetrag innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt ausbezahlen. 

Welches Finanzamt ist zuständig für die Erbschaftssteuererklärung?

Grundsätzlich ist immer dasjenige Finanzamt zuständig, das sich im Zuständigkeitsbereich des Erblassers befindet. Liegt der Wohnsitz des Erblassers im Ausland, während der Erbe Deutscher ist, fällt die Behandlung des Erbes in die Zuständigkeit des Finanzamts am Wohnsitz des Erben. 

Was ist bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung zu beachten?

Die Erbschaftssteuererklärung gibt auf ihrem Mantelbogen sämtliche Fragen vor, die der Steuerpflichtige beantworten muss. Daneben enthält das Formular auch eine Anlage Erwerber. Sie ist auszufüllen, wenn der Erbe einen Anteil am Nachlass erhalten hat, wenn er einen Pflichtteil beansprucht oder wenn eine Lebensversicherung des Erblassers an einen Erben ausgezahlt wird. 

Die konkrete Berechnung ist nur durch eine Beachtung aller Faktoren möglich und kann durch einen Anwalt oder Nachlassverwalter vorgenommen werden.

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