Das Eröffnungsbilanzkonto bildet ein gesondertes Konto innerhalb der doppelten Buchführung. Es wird genutzt, um die Eröffnungsbilanz zu erstellen, die für Unternehmen mit Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres verpflichtend ist. Bei dem Konto handelt es sich um ein Instrument der Buchführung, um die Bestandskonten des jeweiligen Jahres zu eröffnen, kein tatsächliches Bankkonto.
Ob ein Geschäftskonto für Selbständige ein Muss ist und worauf du beim Eröffnen eines Geschäftskontos achten solltest, liest du in unserem Billomat Magazin.
Ein Eröffnungsbilanzkonto anzulegen ist für die Erstellung der Eröffnungsbilanz unerlässlich. Diese wird genutzt, um einerseits sicherzustellen, dass die Daten aus der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres korrekt übernommen wurden. Zum anderen ist sie ein übersichtliches Werkzeug um den Erfolg der Unternehmung des Vorjahres zu bewerten. Die Eröffnungsbilanz wird jedoch auch bei Veränderungen in der Unternehmensstruktur, Rechtsform, Zusammensetzung der Gesellschafter und bei anderen Vorfällen notwendig. Auch Banken fordern diese Art der Bilanz gern an.
Alle vorhandenen Werte werden zur Erstellung der Eröffnungsbilanz auf das Eröffnungsbilanzkonto gebucht. Bei einer Neugründung können das Werte sein, sowohl materielle als auch immaterielle, die durch die Gründer, Gesellschafter oder den Hauptunternehmer in das Unternehmen eingebracht werden. Werden keine bestehenden Werte eingebracht, eröffnet das neue Eröffnungsbilanzkonto mit Nullsalden auf beiden Seiten.
Notwendig wird die Einrichtung des Eröffnungsbilanzkontos nicht zur Überprüfung der Werte der Eröffnungsbilanz, sondern um der doppelten Buchführung gerecht zu werden. Alle Bücher werden hier jeweils gespiegelt. Das Eröffnungsbilanzkontospiegelt in dieser Praxis die Eröffnungsbilanz. Das heißt, dass die Aktiv- und Passivseite (Aktiva und Passiva) sich zu Soll und Haben drehen. Wie alle doppelten Bücher (Prinzip der Doppik) dient dies der Versicherung, die Zahlen auf den korrekten Seiten verbucht zu haben.
Das Eröffnungsbilanzkonto gibt einen Überblick über die zu Beginn eines Wirtschaftsjahres für das Unternehmen vorhandenen Werte. Dazu notwendig ist die Inventur, aus der ein Inventar aufgestellt werden kann. Neben dem Übertrag aller positiven Vermögensgegenstände zählen dazu auch Ausstände, Zinsen und Schulden. Steht die Eröffnungsbilanz und sieht sich im Eröffnungsbilanzkonto gespiegelt, wird dieses in das Bestandskonto für das Jahr umgewandelt. Die Eröffnungsbilanz findet später im Jahr erneute Anwendung wenn daraus die Schlussbilanz gezogen wird, die dann wieder der Eröffnung des darauffolgenden Jahres dient.
Was sich nach einem hohen Aufwand für den Kaufmann oder Unternehmer anhört, wird heute in der digitalen Buchung meist automatisch angelegt. Mit einem Buchhaltungsprogramm wird mit Abschluss des Geschäftsjahres das Eröffnungskonto für das kommende Jahr automatisch erstellt. Auch ohne digitale Hilfsmittel können Schlussbilanz des Vorjahres und Eröffnungsbilanz des kommenden Jahres mit den zugehörigen Konten meist in einem Vorgang errechnet werden. Die Vermögensgegenstände der beiden Instrumente gleichen sich, solange alle Daten korrekt verbucht sind.