Der Ertrag bezeichnet die Einnahmen eines produzierenden Unternehmens, die durch Aufwendungen / Aufwand generiert werden. Im Rechnungswesen bilden Erträge einen Teil des Gesamtvermögens des Unternehmens, in der Volkswirtschaft bezeichnen sie dagegen die Gütermenge, die innerhalb einer bestimmten zeitlichen Periode hergestellt werden kann. Der Ertrag ist nicht der Gewinn, wird jedoch zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) benötigt.
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Der Ertrag dient dazu, das Unternehmen durch Umsatz und Gewinn im Wert zu steigern. Nur wenn die Erträge höher sind als der Aufwand, wirtschaftet das Unternehmen positiv und bleibt solvent. Während der Aufwand die Aufwendung von Rohstoffen, Materialien und Arbeitskraft meint, die notwendig sind, ein handelbares Gut herzustellen, bezeichnen die Erträge den Erlös aus dessen Verkauf. Dabei unterscheidet man nach neutralen und betriebsbedingten Erträgen.
Der betriebsbedingte Ertrag wird auch als Leistung bezeichnet. Gebildet wird er in der Aufrechnung von Umsatzerlösen und Lagerbestandsveränderung. Erträge sind also die Summe, die nach dem Verkauf übrig bleibt, wenn alle Beträge vom Brutto abgezogen wurden. Dieser Posten wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung verwendet und gibt dort Auskunft über den Erfolg der Unternehmung. Nicht in diese Rechnung einzubeziehen sind neutrale Erträge.
Ein neutraler Ertrag kann durch betriebsfremde oder außerordentliche Geschäftsvorfälle entstehen. Er entsteht ausdrücklich nicht, wenn ein Produkt verkauft wird. Mögliche neutrale Erträge wären die Gewinne aus der Veräußerung von Anlagen oder Wertpapieren, Mieterträge oder Zinsen und Steuererstattungen. Diese Posten zählen deswegen nicht zu den betriebsbedingten Erträgen, da sie nicht durch die Unternehmen bzw. das produzierende Gewerbe selbst generiert werden.
Die neutralen Erträge unterteilen sich in verschiedene Gruppen, die denen der Aufwendungsgruppen entgegenstehen. Ihnen gemein ist, dass sie nicht aus dem Betriebszweck entstammen, also nicht einem Kunden in Rechnung gestellt wurden, sondern durch andere Bereiche erwirtschaftet wurden.
Hier werden Erträge gelistet, die außergewöhnlich hoch und/ oder ungeplant sind. Eine Versicherungsentschädigung im Schadens- oder Katastrophenfall oder variierende Kursgewinne sind solche Erträge.
Erträge, die im wahrsten Sinne des Wortes nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, sind betriebsfremd. Sie können zum Beispiel durch Mietverträge oder Pachtzahlungen entstehen.
Erhöht sich ein Wert durch eine Neubewertung, auch Zuschreibung genannt, fallen die Erträge in diese Kategorie.
Wie auch bei den Aufwendungen (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Aufwand) gibt es Erträge, die aus einer anderen Periode in die aktuelle verbucht werden, ohne dass die Erträge in dieser Periode erwirtschaftet wurden. Diese neutralen Erträge sind dadurch periodenfremd.