Als externes Rechnungswesen wird der Teil des betrieblichen Rechnungswesens bezeichnet, mit dem die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen hin dokumentiert wird, sodass bestimmte Personenkreise außerhalb des Unternehmens einen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens erhalten können. Grundlage für das externe Rechnungswesen ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Darstellung der finanziellen Unternehmenssituation erfolgt im Rahmen des externen Rechnungswesens mit der Bilanz, dem Jahresabschluss, dem Anhang zur Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine andere Bezeichnung für externes Rechnungswesen ist Rechnungslegung im Sinne von Rechenschaft ablegen. Die englische Bezeichnung für das externe Rechnungswesen ist Financial Accounting.
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Im Rahmen des internen Rechnungswesens wird auf Grundlage der Buchhaltungsdaten und mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ermittelt. Die Berechnungen erfolgen ohne Berücksichtigung sogenannter außerordentlicher und betriebsfremder Geschäftsvorfälle. Im Rahmen des internen Rechnungswesens erfolgt zudem die Kalkulation für selbst hergestellte Produkte und Waren, auf deren Grundlage wiederum die Preiskalkulation erfolgt.
Das externe Rechnungswesen eines Unternehmens erfüllt mehrere wichtige Aufgaben. Hierzu zählen die
Das externe Rechnungswesen dient der Dokumentation aller für das Unternehmen wirtschaftlich relevanten Geschäftsvorfälle, sodass sie zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit nachvollzogen werden können. Grundlage für diese Dokumentation ist die kaufmännische Buchhaltung des Unternehmens, aus der zum Jahresende der Jahresabschluss hervorgeht. Diese Dokumentation aller Geschäftsvorfälle ist die Grundvoraussetzung für die Informationsfunktion des externen Rechnungswesen.
Durch das externe Rechnungswesen sollen Informationen, die im Jahresabschluss nicht enthalten sind, ergänzt werden. Grund hierfür ist, dass durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoB die Vermögens- oder Ertragslage des Unternehmens nicht vollständig und präzise wiedergegeben werden kann. Insbesondere der Anhang zur Bilanz eines Unternehmens dient hierbei zur ergänzenden Informationen.
Anhand der im Rahmen des externen Rechnungswesens erstellten Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung kann die Höhe der möglichen Gewinnausschüttung an die Anteilseigner oder Aktionäre eines Unternehmens ermittelt werden.
Diese Informationen dienen darüber hinaus dem Finanzamt zur Ermittlung der vom Unternehmen zu bezahlenden Steuern. Sie sind für Gläubiger und Investoren des Unternehmens und nicht zuletzt für das Management von Interesse. Auf Grundlage der im Rahmen des externen Rechnungswesens ermittelten Zahlen kann das Management Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens treffen.
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