Der Verkauf der Forderungen eines Unternehmens aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden an einen sogenannten Factor (Factoringgesellschaft) dient einerseits der Erzielung direkter Zahlungseingänge und damit der Liquiditätssteigerung des verkaufenden Unternehmens. Andererseits wird durch den Forderungsverkauf das Ausfallrisiko selbst und die Überwachung des Ausfallrisikos auf den Factor abgewälzt.
Um seine Forderungen verkaufen zu können, muss der Forderungsverkäufer einen Factoringvertrag mit der Factoringgesellschaft schließen. Im Vertrag werden unter anderem die zu verkaufenden Forderungen näher bestimmt. Es können alle Forderungen eingeschlossen werden oder nur die Forderungen eines bestimmten Kundenkreises. Forderungen an private Kunden werden in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird festgelegt, welche Anforderungen die Forderungen des Unternehmens erfüllen müssen. Die Mindestanforderungen sind in der Regel:
Im Rahmen des Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft drei wichtige Funktionen für den Forderungsverkäufer. Dies sind die
Nach dem Entstehen der Forderung stellt der Factor dem Forderungsverkäufer den Gegenwert der Forderung zur Verfügung. Die Finanzplanung des Forderungsverkäufers wird dadurch vereinfacht. Der Forderungsverkäufer muss nicht mehr auf den Zahlungseingang seines Kunden warten.
In der Regel übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko für die übernommenen Forderungen. Im Gegenzug behält der Factor etwa 10 bis 20 Prozent des Forderungswertes als Sicherheit ein.
Der Factor übernimmt für den Forderungsverkäufer die Überprüfung und Überwachung der Kreditwürdigkeit seiner Kunden. Hinzu kommt, dass die Factoringgesellschaft als weitere Dienstleistung das Debitorenmanagement einschließlich Inkasso– und gegebenenfalls Mahnwesen übernimmt.
Factoring bietet neben der sofortigen Liquidität noch weitere Vorteile wie:
Für seine Dienstleistungen berechnet der Factor dem Forderungsverkäufer eine Factoringgebühr. Mit der Gebühr werden die Kosten für das Forderungsmanagement, Mahn- und Inkassowesen sowie die Bonitätsprüfungen und -überwachungen einschließlich der Übernahme des Ausfallschutzes abgedeckt. Für die Bereitstellung des Forderungsgegenwertes werden vom Factor variable Zinsen meist in Höhe des banküblichen Zinssatzes für einen Dispokredit berechnet.
Factoring ist seit 2008 eine aufsichts- und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG). Factoringgesellschaften unterliegen seit dem der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Deutschen Bundesbank.
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