Factoring

Der Verkauf der Forderungen eines Unternehmens aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden an einen sogenannten Factor (Factoringgesellschaft) dient einerseits der Erzielung direkter Zahlungseingänge und damit der Liquiditätssteigerung des verkaufenden Unternehmens. Andererseits wird durch den Forderungsverkauf das Ausfallrisiko selbst und die Überwachung des Ausfallrisikos auf den Factor abgewälzt.

Factoring – Factoringvertrag und Anforderungen an die zu verkaufenden Forderungen

Um seine Forderungen verkaufen zu können, muss der Forderungsverkäufer einen Factoringvertrag mit der Factoringgesellschaft schließen. Im Vertrag werden unter anderem die zu verkaufenden Forderungen näher bestimmt. Es können alle Forderungen eingeschlossen werden oder nur die Forderungen eines bestimmten Kundenkreises. Forderungen an private Kunden werden in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird festgelegt, welche Anforderungen die Forderungen des Unternehmens erfüllen müssen. Die Mindestanforderungen sind in der Regel:

  • Das Zahlungsziel der Forderungen sollte bei inländischen Forderungen 120 Tage und bei Auslandsforderungen 180 Tage nicht überschreiten
  • Forderungen müssen in jedem Fall frei von den Rechten Dritter sein
  • Forderungen müssen ihrer Höhe nach zweifelsfrei feststehen
  • Die Seriosität und die Bonität der Kunden müssen gegeben sein

Die Funktionen des Factoring

Im Rahmen des Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft drei wichtige Funktionen für den Forderungsverkäufer. Dies sind die

  • Finanzierungsfunktion
  • Delkrederefunktion und
  • Dienstleistungsfunktion

Finanzierungsfunktion:

Nach dem Entstehen der Forderung stellt der Factor dem Forderungsverkäufer den Gegenwert der Forderung zur Verfügung. Die Finanzplanung des Forderungsverkäufers wird dadurch vereinfacht. Der Forderungsverkäufer muss nicht mehr auf den Zahlungseingang seines Kunden warten.

Delkrederefunktion:

In der Regel übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko für die übernommenen Forderungen. Im Gegenzug behält der Factor etwa 10 bis 20 Prozent des Forderungswertes als Sicherheit ein.

Dienstleistungsfunktion:

Der Factor übernimmt für den Forderungsverkäufer die Überprüfung und Überwachung der Kreditwürdigkeit seiner Kunden. Hinzu kommt, dass die Factoringgesellschaft als weitere Dienstleistung das Debitorenmanagement einschließlich Inkasso– und gegebenenfalls Mahnwesen übernimmt.

Vorteile des Factoring

Factoring bietet neben der sofortigen Liquidität noch weitere Vorteile wie:

  • erhöhte Eigenkapitalquote
  • großen finanziellen Handlungsspielraum
  • Arbeitsentlastung durch die Übernahme des Mahnwesens und des Debitorenmanagements vom Factor
  • Sicherheit und Schutz vor Zahlungsausfällen
  • sichere Finanzplanung, da alle Rechnungen pünktlich vom Factor bezahlt werden

Die Kosten des Factoring

Für seine Dienstleistungen berechnet der Factor dem Forderungsverkäufer eine Factoringgebühr. Mit der Gebühr werden die Kosten für das Forderungsmanagement, Mahn- und Inkassowesen sowie die Bonitätsprüfungen und -überwachungen einschließlich der Übernahme des Ausfallschutzes abgedeckt. Für die Bereitstellung des Forderungsgegenwertes werden vom Factor variable Zinsen meist in Höhe des banküblichen Zinssatzes für einen Dispokredit berechnet.

Factoring ist seit 2008 eine aufsichts- und erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG). Factoringgesellschaften unterliegen seit dem der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Deutschen Bundesbank.

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