Fälligkeit

Der Begriff Fälligkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich geregelt. Sie bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine Schuld zu begleichen ist. Im Absatz 1 legt § 271 BGB fest, dass ein Gläubiger – der ein Lieferant oder ein Dienstleister genauso sein kann wie ein Privatverkäufer – die Begleichung einer Forderung sofort verlangen kann, wenn nichts anderes festgelegt ist. Liegt also kein Vertrag über einen Geschäftsabschluss vor, kann der Gläubiger die Fälligkeit einseitig bestimmen und auch ohne die Gewährung einer Zahlungsfrist sofort einfordern. Absatz 2 führt aus, dass sich die Vertragsparteien bei Vorliegen eines Vertrags, der die Fälligkeit festlegt, nach deren Datum richten müssen. Demnach kann der Gläubiger die Begleichung einer Schuld nicht verlangen, wenn sie noch nicht eingetreten ist. Der Schuldner hingegen kann seine Schuld auch vor dem Eintritt der Fälligkeit begleichen.

Wo begegnet man der Fälligkeit?

Eine Fälligkeit bezieht sich auf ein Datum, bis zu dem ein Schuldner eine bestimmte Leistung erbringen muss. Fälligkeiten finden sich vielfach in privatrechtlichen Verträgen, zum Beispiel in Kaufverträgen, Arbeitsverträgen und Mietverträgen. Auch gegenüber Behörden kommt ihr eine Bedeutung zu, dazu zählt die Fälligkeit von Steuerzahlungen. Erfüllen Schuldner bis zu dem jeweiligen Termin ihre Schuld nicht, drohen Mahnungen und eine Klage. Bei einigen Rechtsverhältnissen bestehen weitere Risiken, bei einem Mietvertrag beispielsweise der Verlust der Wohnung.

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Wann tritt die Fälligkeit ein?

Grundsätzlich können beide Vertragsparteien zum Beispiel bei Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Dienstleistungsvertrags frei darüber bestimmen, wann die Bezahlung der Forderung fällig werden soll. Mit Vertragsabschluss entsteht ein verbindlicher Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner, durch den der Schuldner an das Zahlungsziel gebunden ist.

Unterschiedliche Fälligkeiten

Bei Verträgen steht es den Parteien frei, die Zahlungsziele individuell zu regeln. Bei Rechnungen können Unternehmen unter anderem das sofortige Bezahlen fordern oder ein langfristiges Zahlungsziel gewähren. Eine Besonderheit stellen Dauerschuldverhältnisse mit einer regelmäßig wiederkehrenden Fälligkeit dar. So müssen Arbeitgeber jeden Monat pünktlich den Lohn überweisen. Im Vertrag legen das die Parteien mit Formulierungen wie „bis zum dritten Werktag“ fest. Kredite bilden einen weiteren Spezialfall. Versäumen Schuldner das rechtzeitige Zahlen einer Rate, dürfen Banken den kompletten Restbetrag sofort fällig  stellen.

Welche Arten gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet sich die Fälligkeit danach, ob sie auf einen Vertrag zwischen zwei Parteien zurückgeht oder ob sie durch eine gesetzliche Regelung vorgegeben ist. 

Was gilt für die Fälligkeit, die ein Vertrag vorgibt?

In alltagstypischen Kaufverträgen, wie zum Beispiel beim Einkauf beim Bäcker oder in einem Ladengeschäft, vereinbaren Käufer und Ladenbesitzer keine individuelle Fälligkeit. Alle Beteiligten gehen selbstverständlich davon aus, dass der Verkäufer die Ware sofort übergibt und der Käufer daraufhin den Preis ebenso umgehend bezahlt. Die Fälligkeit tritt in Alltagsgeschäften demnach in der Regel sofort ein. Über die Modalitäten des Einkaufs wird ein stillschweigender Kaufvertrag abgeschlossen, der durch einfache Handlungen ausgeführt und erfüllt wird. 

Bestellt ein Kunde eine Dienstleistung, beispielsweise einen Tisch bei einem Schreiner, so schließen die Beteiligten in der Regel einen Dienstleistungsvertrag ab, in dem das Zahlungsziel angegeben ist. Mit Vertragsabschluss stimmen beide Beteiligten dem Datum der zu, auch wenn beispielsweise der Schreiner die Zahlungsbedingungen und somit den Fälligkeitszeitpunkt einseitig vorgibt. Mit seiner Bestellung stimmt der Kunde den vorgegebenen Bedingungen des Dienstleisters zu und verpflichtet sich, die Forderung bis dahin zu bezahlen. Die Fälligkeit aus Verträgen ist somit rechtlich verpflichtend. 

Wann gibt das Gesetz die Fälligkeit vor?

Fälligkeit
Eine Fälligkeit bezieht sich auf ein Datum, bis zu dem ein Schuldner eine bestimmte Leistung erbringen muss. Sie finden sich in privatrechtlichen Verträgen.

Der Gesetzgeber regelt die Fälligkeit von Forderungen in den folgenden Fällen:

  • Darlehen
  • Mietsicherheit
  • Miete
  • Arbeitsleistung
  • Leibrente
  • Familienunterhalt
  • und weitere

Was gilt bei Verstreichen der Fälligkeit?

Die Fälligkeit ist die Voraussetzung dafür, dass der sogenannte Verzug eintritt. Der Zahlungsverzug ermöglicht dem Gläubiger, rechtliche Schritte gegen einen zahlungssäumigen Schuldner einzuleiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in den Verzug des Schuldners. Demnach tritt Zahlungsverzug immer dann ein, wenn ein Schuldner eine Mahnung von seinem Gläubiger erhält. Dabei kann der Gläubiger seinen Schuldner erst dann durch eine Zahlungsaufforderung anmahnen, nachdem die Fälligkeit eingetreten ist. Der Verzug entsteht mit der Zustellung der Mahnung. Die gesetzlichen Regelungen verleihen der Mahnung, die nach dem Eintritt gestellt wird, rechtlich dasselbe Gewicht, wie der Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren oder wie einer Klageerhebung gegen den Schuldner aufgrund Zahlungsverzug.

Was ist die Fälligkeit der Rechnung?

Nicht jede Rechnung wird zum gleichen Zeitpunkt fällig. Sie richtet sich danach aus, was der Rechnungssteller in seinem Rechnungsdokument angibt.

Rechnung ohne Angabe – Wann entsteht Verzug?

Fehlt in einer Rechnung über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung die Angabe, kommt der Verbraucher spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Das gilt jedoch nur, wenn der Lieferant oder Dienstleister einen entsprechenden Hinweis auf seiner Rechnung ausgeführt hat. 

Rechnung mit Angabe – Wann tritt Verzug ein?

Hat der Rechnungssteller in seiner Rechnung eine Fälligkeit für die Begleichung der Rechnung angegeben, entsteht der Verzug automatisch. Der Lieferant oder Dienstleister muss keine Mahnung an den Kunden schreiben, damit der Verzug eintritt. Die Fälligkeit wird angegeben, indem der Rechnungssteller ein konkretes Datum oder einen Zeitraum nach Zugang der Rechnung nennt, bis zu dem die Forderung zu bezahlen ist. Die Fälligkeit tritt mit Ablauf des Zeitraums oder mit Erreichen des Datums ein. Ist der Tag der Fälligkeit abgelaufen, tritt der Verzug automatisch ein. 

Tipp für Unternehmer

Grundsätzlich sollten aufgrund der gesetzlichen Regelungen  auf Rechnungen stets genaue Zahlungsbedingungen angegeben sein. Rechnungssteller, die keinen Zahlungstermin in ihrer Rechnung angeben können oder wollen, sollten unbedingt einen Hinweis in ihre Rechnung aufnehmen, mit dem sie Verbraucherkunden darauf hinweisen, dass nach Ablauf von 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung der Verzug auch ohne Mahnung eintritt.

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