Fakturierung beschreibt die Rechnungslegung eines Unternehmens für einen Kunden. Begrifflich zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung. Deshalb wird häufig auch von der Vorfakturierung sowie von der Nachfakturierung gesprochen.
Der Begriff Fakturierung umfasst die gesamte buchhalterische Abwicklung, die mit der Rechnungslegung einhergeht. Somit gehören neben der Rechnungsstellung auch die Buchung des Geschäftsvorfalls sowie Gutschriften, Stornierungen, Zahlungserinnerungen oder Mahnungen zur Fakturierung.
Bei der Vorfakturierung wird die Rechnung, die auch als Faktura bezeichnet wird, schon vor der Zusammenstellung der Waren bzw. der konkreten Planung der zu erbringenden Dienstleistungen gelegt. Der Zeitpunkt der Fakturierung ist also vor dem der tatsächlichen Leistungserbringung. Viele Unternehmen wählen die Vorfakturierung, wenn sie eine vorzeitige Zahlung für ihre Lieferung oder Leistung erhalten möchten oder wenn sie die Zahlungsmoral ihres Kunden nicht kennen, wie zum Beispiel bei Neukunden.
Bei einfachen Warenlieferungen bevorzugen die meisten Unternehmen die Vorfakturierung. Die Rechnung ist bereits gelegt und kann so in der Packabteilung als Orientierungspunkt dienen, welche Waren in das Paket gelegt werden müssen. Darüber hinaus scheidet die Gefahr aus, dass die Rechnung nachträglich versandt werden muss, was zusätzlichen Aufwand und erhöhte Portokosten bedeutet.
Die Nachfakturierung beschreibt entsprechend den gegenteiligen Verlauf: Nachdem die Kommissionierung der Waren an den Kunden erfolgt ist bzw. die konkrete Planung für die zu erbringenden Dienstleistungen beendet wurde, wird die Rechnung gelegt. Jene kann dann beispielsweise der Warensendung beigelegt werden. Alternativ wird sie nachgeschickt.
Bei komplizierten Aufträgen, die einer umfassenderen Planung bedürfen, ist die Nachfakturierung unumgänglich. Dies ist beispielsweise in der Baubranche häufig der Fall: Soll z.B. in einem Haus eine Treppe errichtet werden, ist nicht von vorneherein klar, welche Wirtschaftsgüter hierfür konkret geliefert werden müssen. Eine nachträgliche Rechnungslegung stellt sicher, dass tatsächlich alle zu versendenden Waren und zu erbringenden Dienstleistungen abgerechnet werden.
Wichtigster Bestandteil der Fakturierung ist die Rechnung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Unternehmen für sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die es ein Entgelt verlangt, jeweils Rechnungen an den Empfänger stellen muss. Die Rechnung gilt als Nachweis für die Lieferung und Leistung des Rechnungsstellers sowie als Beleg für die Zahlung, auf die sie sich bezieht.
Voraussetzung für die Gültigkeit einer Rechnung ist, dass die Ware oder sonstige Leistung, die sie abrechnet, an den Kunden übergeben, beziehungsweise vollständig ausgeführt wurde. Darüber hinaus verlangt die Abgabenordnung (AO), dass die Fakturierung den Vorschriften der ordnungsgemäßen Buchführung genügt. Dazu gehört insbesondere, dass die Pflichtangaben auf Rechnungen, die das Umsatzsteuergesetz vorschreibt, enthalten sind. Auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) muss die Fakturierung beachten.
§ 14 Absatz 4 UStG führt genau aus, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit das Finanzamt das Dokument als Beleg für die Steuer anerkennt. Dazu gehören neben Absender- und Empfängeradresse zum Beispiel die fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer oder Steuersatz und Steuerbetrag.
Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) geben vor, wie elektronische Daten zu erfassen und abzulegen sind, damit sie als Dokumente der Fakturierung anerkannt werden. Demnach müssen Buchhaltungsdokumente in elektronischer Form vollständig, richtig und unveränderlich sein. Zudem muss die Fakturierung zeitnah zum Geschäftsvorfall erfolgen und in einer nachvollziehbaren Ordnung abgelegt werden.
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen über weniger als 250 Euro brutto. Auf ihnen dürfen einige der Pflichtangaben für Rechnungen wegfallen, wie beispielsweise die Empfängeradresse oder die Rechnungsnummer.
Unternehmer, die den Status als Kleinunternehmer wählen, müssen bei der Fakturierung ausdrücklich einen Hinweis auf ihre Umsatzsteuerbefreiung angeben, wie beispielsweise „Fakturierung erfolgt als Kleinunternehmer ohne Ausweis von Umsatzsteuer“.
Für die Fakturierung gelten jeweils eigene gesetzliche Fristen für Kunden und für Unternehmen.
Stellt ein Unternehmen fest, dass eine Ausgangsrechnung Fehler enthält, richtet sich die Vorgehensweise der Korrektur nach dem Stand der Fakturierung.
Die Unterfakturierung bezeichnet eine Fakturierung mit zu niedrigem Rechnungsbetrag. Der niedrige Betrag soll zu geringeren Gebühren, beispielsweise beim Zoll, führen. Die Unterfakturierung ist nicht rechtmäßig, da sie einen Geschäftsvorgang falsch ausweist.