Bei einem Familienbetrieb beherrschen Familienmitglieder eine Firma. Das bezieht sich auf die Eigentumsstruktur und die Leitung. Familienunternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass Mitglieder einer Familie die Entscheidungen in erheblichem Maß beeinflussen. Sie besitzen die Mehrheit an der Firma oder relevante Minderheitenanteile und engagieren sich häufig in der Unternehmensleitung. Die Bandbreite ist groß, es gibt zwei Extreme:
In unserem Billomat Magazin findest du eine Not-to-do-Liste für den Umgang mit Mitarbeitern.
Bei fast jedem Familienbetrieb basiert der Familieneinfluss auf der Eigentümerstruktur. In GmbHs und anderen Rechtsformen verfügt die Familie gewöhnlich über die Mehrheit der Anteile, in Aktiengesellschaften können auch bei einem Minderheitenanteil keine grundsätzlichen Entscheidungen gegen sie getroffen werden. In vielen Unternehmen mit einem Aufsichtsrat besetzen Familienmitglieder Posten in diesem Kontrollgremium. Noch stärkeren Einfluss erlangen sie, wenn sie Aufgaben im Management übernehmen und damit direkt das Tagesgeschäft lenken. Darüber hinaus existieren folgende Einflussmöglichkeiten:
In der Wissenschaft hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass es vielfältige Formen an Familienbetrieben gibt. Deshalb interessiert der Grad des Familieneinflusses, um einen Familienbetrieb konkret bewerten zu können. Besitzt eine Familie nur Anteile, eignet sich der Begriff familienkontrollierter Betrieb. Wenn sie zudem in der Geschäftsleitung aktiv ist, empfiehlt sich die Bezeichnung familiengeführter Betrieb. Viele weitere Unterscheidungsmerkmale lassen sich nennen, unter anderem das machtpolitische Verhältnis zwischen Familienmitgliedern und Miteigentümern sowie die Wirkungsmacht der Firmenkultur.
Experten schätzen den jährlichen Umsatz von deutschen Familienunternehmen auf 1,5 Billionen Euro. Zum einen sorgt dafür eine große Anzahl an kleineren und mittleren Unternehmen, zum anderen zählen viele Großunternehmen zur Kategorie des Familienbetriebs. Beispiele sind die beiden börsennotierten Aktiengesellschaften VW und BMW und die Unternehmensgruppen Aldi Nord und Aldi Süd.