Das Finanzamt fungiert in Deutschland als Behörde zur Meldung und Bearbeitung steuerrechtlicher Fragen und Zahlungen. Die Festsetzung und Erhebung der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Grund- und Gewerbesteuer zählen dabei zu den Hauptaufgaben, die durch Sachbearbeiter und Experten des Finanzamtes durchgeführt werden.
Viele Prozesse des Finanzamtes werden zunehmend automatisiert. So werden Formulare mittlerweile über das ELSTER-System ausgestellt und eingereicht. Angestellte des Finanzamtes prüfen die eingegangenen Datensätze und können Belege für die Ausgaben des Steuerpflichtigen verlangen. Auch Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen unterliegen der Prüfung durch Finanzämter. Nicht durch Regelungen des Finanzamtes festgesetzt werden Steuern, welche den Einfuhrumsatz betreffen. Die örtlichen Finanzämter unterstehen in Teilen, seit einer Neuregelung des Finanzverwaltungsgesetzes 2001 jedoch nicht mehr vollständig, der Oberfinanzdirektion (OFD).
Was tun, wenn das Finanzamt kommt? Tipps zur Steuerprüfung und wie du dich bei einer Steuerprüfung im Betrieb optimal verhältst, erklären wir dir im Billomat Magazin.
Unternehmer und Angestellte gleichermaßen können die Behörde telefonisch, schriftlich oder persönlich kontaktieren, wenn Fragen im Zusammenhang mit Abrechnung, Rechnungsstellung oder Steuersätzen auftreten. Die Zusammenarbeit mit dem persönlichen Steuerberater des Steuerzahlenden ist für Mitarbeiter des Finanzamtes Alltag und funktioniert meist reibungslos. Gemäß § 89 AO steht dem Steuerpflichtigen außerdem eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes zu. Diese kann genutzt werden, um Sachverhalte mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen vorab zu klären und den größtmöglich positiven steuerlichen Nutzen zu ermitteln. Die Auskunft nach § 89 AO ist gebührenpflichtig. Einfache Rückfragen bezüglich der Steuererklärung für Angestellte und Kleinunternehmer, die in wenigen Sätzen klärbar sind, werden durch Sachbearbeiter der Behörde meist kostenfrei beantwortet.
Als Faustregel gilt, dass dort, wo man seinen festen Wohnsitz hat, auch das zuständige Finanzamt ist. Bei mehreren Wohnsitzen gilt der Wohnort, an dem man sich die meiste Zeit aufhält. Wenn man aber gar nicht weiß, welches Finanzamt für einen zuständig ist, bietet das Bundeszentralamt für Steuern auch eine Online-Suche an, über die man das zuständige Finanzamt ermitteln kann.