Die Finanzbuchhaltung bildet einen wichtigen Bestandteil des Rechnungswesens, sowohl für Selbstständige, als auch für Unternehmen. Die finanzbuchhalterischen Tätigkeiten erfassen alle externen Buchungen in der doppelten Buchführung. Die Buchführung selbst ist durch das Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschrieben und leitet sich aus der kaufmännischen Praxis ab.
Der Arbeitsbereich der Finanzbuchhaltung innerhalb eines Unternehmens oder zur Finanzkontrolle einer selbstständigen Unternehmung im kaufmännischen Bereich umfasst die externe Rechnungslegung. Das bedeutet, dass hier alle Geschäftsvorfälle erfasst werden, die das Unternehmen betreffen. Konkret können das Einnahmen und Ausgaben sein. Das Ergebnis der Buchungen wird zur Kontrolle auf beiden Seiten verbucht.
Die Kostenrechnung dagegen erfolgt in der inneren Buchhaltung. Sie verbucht interne Rechnungslegungen, die sich zwar auf das Betriebsvermögen auswirken können, jedoch nicht in direkter Verbindung mit der kaufmännischen Tätigkeit stehen. Beide Faktoren sind Bestandteil der korrekten Buchführung, die sowohl dem Unternehmen selbst, als auch Gläubigern, einen Einblick in die reale wirtschaftliche Situation der Unternehmung gibt. Die regelmäßige Arbeit an und Auswertung der Buchhaltung beugt bösen Überraschungen in der Vermögensänderung vor.
In den meisten Unternehmen wird die Buchhaltung von zwei verschiedenen Abteilungen durchgeführt. Ab einer gewissen Unternehmensgröße arbeiten die interne und externe Buchhaltung gesondert und tragen die Ergebnisse zur Kontrolle in die Betriebsbücher ein. Diese sind aufgeteilt in Aktiva und Passiva, so wie Soll und Haben. Eine Buchung ist nur dann komplett, wenn sie auf der richtig zugeordneten Seite sowohl im Soll, als auch im Haben aufgeführt ist. Eine positive Soll-Buchung ergibt auf der gespiegelten Seite eine negative Habens-Buchung.
Im kaufmännischen Bereich, der der Buchführungspflicht unterliegt, wir noch einmal in Aufwandskonto und Lieferantenkonto getrennt, also in Posten der Verbindlichkeit gegenüber Lieferanten und tatsächlichen finanziellen Aufwand für das Unternehmen.
Zur Erleichterung der Finanzbuchhaltung bieten viele verschiedene Softwarehersteller Lösungen, die speziell auf Branchen und Unternehmensarten zugeschnitten sind. Je nach Zertifizierung und Sicherheit der Software können die Daten zwischen den Abteilungen, zum Steuerberater oder direkt an das Finanzamt übertragen werden.
Durch die korrekte Buchführung wird die Bilanzierung, zu der alle Unternehmen mit Gewinnen über 60.000 Euro und Umsätzen ab 600.000 Euro im Wirtschaftsjahr verpflichtet sind, überhaupt erst möglich. Zur Bilanz gehören auch die Anfangs- und Abschlussbilanz. Durch die Abschlussbilanz werden die Vermögenswerte und Änderungen innerhalb des Unternehmens im Vergleich zum Vorjahr aufgezeigt. Der Jahresabschluss des Unternehmens besteht aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), so wie einem Anhang. Sämtliche Konten werden dabei berücksichtigt. Darum ist eine sorgfältige Finanzbuchhaltung unerlässlich.
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