Finanzplan

Der Finanzplan, oft auch Wirtschaftsplan genannt, steht noch vor der eigentlichen Unternehmung bzw. Gründung und wird jährlich und langfristig immer wieder neu aufgestellt. Dazu werden bereits vorliegende Daten und Kalkulationen über einen Planungszeitraum dem Budget entgegengestellt. Idealerweise wird die gesetzte Finanzplanung für das Jahr durch den Jahresabschluss positiv bestätigt.

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Der Finanzplan und seine Ziele

Einen Finanzplan aufzustellen, ist eine umfassende Aufgabe, die auf realistischen Erwartungen, Vergleichswerten und Erfahrungswerten beruht. Am zuverlässigsten ist ein Plan, wenn er die Daten vergangener Wirtschaftsjahre gegenrechnen kann. Doch gerade Berufsneulinge und Gründer können hier meist, wenn überhaupt, nur auf die Zahlen von Mitbewerbern zurückgreifen und tragen das Planrisiko selbst.
Der wichtigste Punkt bei der Planung des kommenden Jahres, oder einer bestimmten Periode, ist die Zielsetzung. Neben Kostenplan und Finanzbedarfsplanung können die Ziele zum Beispiel ein Wachstum in einem bestimmten Sektor, oder die Stabilisierung des Umsatzes vorsehen. Die Planung berechnet auch mögliche gewonnene Kunden (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Kundenakquise) mit ein. Zum Start einer Unternehmung sind die Werte meist unrealistisch, auch wenn sie sich auf Daten der Konkurrenz stützen. Nach einigen Jahren lässt sich der Finanzplan recht zuverlässig aufstellen.

Der Finanzplan – Aufbau

Der Finanzplan ist kein rechtlich bindendes Instrument. Darum existiert auch keinerlei Gesetzgebung, wie der Plan auszusehen hat. Üblich ist in der Wirtschaft jedoch die Gliederung des Finanzplanes in sechs Bereiche.

Finanzplan

  • Im Vorbericht werden die wichtigsten Eckpunkte der Unternehmung aufgeführt, so wie der wirtschaftliche Aufbau des Unternehmens nach Vermögens- und Kapitalwerten, die Liquiditätssituation des Unternehmens zum Zeitpunkt der Erstellung und Angaben zur Zahlungsfähigkeit.
  • Den zweiten Teil bildet die Plan-GuV, in der die Werte des Vorjahres, der Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag, auf die Zukunft umgelegt werden.
  • Im dritten Teil, der Planbilanz, werden Veränderungen in der Bilanzsituation, basierend auf der Bilanzierung des Vorjahres geplant. Für Kleinunternehmen kann hier die geplante Veränderung an der EÜR aufgezeigt werden .
  • Die Kapitalüberflussrechnung an vierter Stelle listet geplante Investitionen (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Investitionsabzugsbetrag), deren mögliche Finanzierung und betriebliche Zahlungsströme auf, die vermutet werden für das kommende Jahr.
  • Im Investitionsplan werden die vergangenen den kommenden Investionen gegenübergestellt.
  • Der Plan schließt mit dem Stellenplan, der die gewollten Veränderungen in der Mitarbeiterzusammensetzung aufzeigt und kalkuliert.

Ein Finanzplan für Einsteiger

Auch bei den Dokumenten, die Gründer bei Anträgen auf Gründerkredite und Förderungen vorlegen müssen, spricht man von Finanzplänen. Gemeint ist hier jedoch ein Ausblick auf die kommende Unternehmung mit möglicher Entwicklung der kommenden drei Jahre und Fokus auf den Aufwendungen des Gründungsjahres (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Existenzgründung). Diese Planung beizubehalten, ist oft der erste Schritt in eine erfolgreiche Unternehmung.