Der Finanzplan, oft auch Wirtschaftsplan genannt, steht noch vor der eigentlichen Unternehmung bzw. Gründung und wird jährlich und langfristig immer wieder neu aufgestellt. Dazu werden bereits vorliegende Daten und Kalkulationen über einen Planungszeitraum dem Budget entgegengestellt. Idealerweise wird die gesetzte Finanzplanung für das Jahr durch den Jahresabschluss positiv bestätigt.
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Einen Finanzplan aufzustellen, ist eine umfassende Aufgabe, die auf realistischen Erwartungen, Vergleichswerten und Erfahrungswerten beruht. Am zuverlässigsten ist ein Plan, wenn er die Daten vergangener Wirtschaftsjahre gegenrechnen kann. Doch gerade Berufsneulinge und Gründer können hier meist, wenn überhaupt, nur auf die Zahlen von Mitbewerbern zurückgreifen und tragen das Planrisiko selbst.
Der wichtigste Punkt bei der Planung des kommenden Jahres, oder einer bestimmten Periode, ist die Zielsetzung. Neben Kostenplan und Finanzbedarfsplanung können die Ziele zum Beispiel ein Wachstum in einem bestimmten Sektor, oder die Stabilisierung des Umsatzes vorsehen. Die Planung berechnet auch mögliche gewonnene Kunden (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Kundenakquise) mit ein. Zum Start einer Unternehmung sind die Werte meist unrealistisch, auch wenn sie sich auf Daten der Konkurrenz stützen. Nach einigen Jahren lässt sich der Finanzplan recht zuverlässig aufstellen.
Der Finanzplan ist kein rechtlich bindendes Instrument. Darum existiert auch keinerlei Gesetzgebung, wie der Plan auszusehen hat. Üblich ist in der Wirtschaft jedoch die Gliederung des Finanzplanes in sechs Bereiche.
Auch bei den Dokumenten, die Gründer bei Anträgen auf Gründerkredite und Förderungen vorlegen müssen, spricht man von Finanzplänen. Gemeint ist hier jedoch ein Ausblick auf die kommende Unternehmung mit möglicher Entwicklung der kommenden drei Jahre und Fokus auf den Aufwendungen des Gründungsjahres (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Existenzgründung). Diese Planung beizubehalten, ist oft der erste Schritt in eine erfolgreiche Unternehmung.