Firmennamen

Der Firmenname ist das Aushängeschild eines Unternehmens. Im Gegensatz zu der Geschäftsbezeichnung ist der Name einer Firma in das Handelsregister eintragungspflichtig und kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die eine dem gemäße Rechtsform führen. Firmennamen können unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich geschützt werden.

Worauf du bei der bei der Wahl des Firmennamens achten solltest, um zukünftigen Ärger zu vermeiden, liest du im Billomat Magazin.

Den richtigen Firmennamen finden

Es gibt mehrere Faktoren, die definieren, welche Art von Firmennamen sich für ein Handelsregister einzutragendes Unternehmen eignet. Eine Möglichkeit ist stets, die Namen der Existenzgründer oder des Hauptunternehmers in den Firmennamen einzubinden. Max Mustermann würde dadurch die „Mustermann OHG“ gründen. Eine Tätigkeitsbeschreibung oder Kenntlichmachung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, könnte daraus „Mustermann Design & Text“ machen.
Max Mustermann kann sein Unternehmen natürlich auch „Red Dot Werbung“ oder „Muster-Marketing“ nennen. Bei Fantasienamen ist grundsätzlich alles erlaubt, das sich auf dem Boden der Legalität bewegt, keine Irreführung der Kunden betreibt und dennoch einen Hinweis auf die Rechtsform führt. Ob der Firmenname bereits genutzt wird und geschützt ist, lässt sich über das Handelsregister oder eigene Recherche herausfinden. Im Zweifel gewinnt einen Rechtsstreit das Unternehmen, das den Namen zuerst führte.

Firmennamen und Image angleichen

Durch die Wahl eines passenden Firmennamens können Unternehmen auf ihre Tätigkeiten oder ihren Anspruch an die Dienstleistung, den regionalen Bezug oder ihre Geschäftsführung hinweisen. Idealerweise wird das Firmenlogo mit dem Namen gematcht. Ein gutes Beispiel für sowohl das erfolgreiche Matching, als auch den Bezug zu den Produkten ist das aktuelle Logo des Technikgiganten Apple. Der angebissene Apfel hat sich farblich und stilistisch immer mehr den klaren Linien der Produkte angepasst und ist auf allen Geräte prominent platziert, statt eines unauffälligen Herstelleraufdrucks. Ein Unternehmen, das etwa nur Bioprodukte herstellen möchte, könnte sich für einen Namen, der an Natur und ökologische Wirtschaft anlehnt, entscheiden.

Aber Achtung: Bezeichnungen wie „Bio“, „Öko“ oder „Institut“ im Firmennamen werden nur dann zugelassen, wenn eine Zertifizierung als wissenschaftliche Einrichtung bzw. Hersteller von Bioprodukten bereits vorliegt.

International erfolgreich durch passenden Firmennamen

Unternehmen, welche global agieren möchten und neu im Feld sind, sollten von Muttersprachlern in den Zielländern überprüfen lassen, ob der Firmenname erstens aussprechbar / transkribierbar ist und zweitens keine negativen Assoziationen in der Kundensprache auslöst. Sollte die Übersetzung also als Aushängeschild völlig ungeeignet auf dem Zielmarkt bzw. für die Zielgruppe sein, lohnt es sich, den Namen zu überdenken. Auch sollte auf dem internationalen Markt erneut geprüft werden, ob der Name noch einzigartig ist, oder im Zielland bereits verwendet wird, oder geschützt ist.

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