Firmenwagen

Von einem Firmenwagen – oft auch Dienstwagen genannt – spricht man, wenn ein PKW oder Transporter zu mindestens 50% der Zeit betrieblich genutzt wird.
Der Firmenwagen ist für viele Selbstständige und Unternehmer ein wichtiger Beitrag zur Unabhängigkeit. Neben Kundenbesuchen, Fahrten zu Messen oder Tagungen und Transport von Gütern und Waren, wird er jedoch auch oft für private Wege genutzt. So wird bei der Aufstellung des Betriebsvermögens und den Entnahmen zur privaten Nutzung der, sonst der Flexibilität dienliche, Dienstwagen plötzlich zur steuerrechtlichen Falle.

Im Billomat Magazin geben wir dir eine Antwort auf die Frage „Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Flexibilität durch eigenen Firmenwagen

Ob die Anschaffung eines Dienstfahrzeuges überhaupt sinnvoll ist, ergibt sich für Unternehmen aus der Art ihrer Dienstleistung. Besitzer von gastronomischen Einrichtungen oder Geschäften sind oft auf den Transport der Waren angewiesen, die verkauft oder verarbeitet werden sollen.
Bei Bürotätigkeiten oder festem Unternehmenssitz stellt sich jedoch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Werden Kunden regelmäßig aufgesucht und zahlen diese auch den zusätzlichen Kostenbeitrag für die Anreise?
Handelt es sich bei allen Geschäftswegen etwa um weite Strecken durch ganz Deutschland, kann die Anschaffung einer Bahncard zum günstigen Reisen sinnvoller sein.
Bei Wegen innerhalb der Großstadt bietet der Nahverkehr oft nicht nur die günstigere, sondern auch schnellere Alternative.
In vielen Branchen ist der eigene Dienstwagen jedoch auch Aushängeschild des Erfolgs. Wenn die Vorteile für den Unternehmer überwiegen, sollte daher ein repräsentatives Fahrzeug dem billigen Gebrauchtwagen vorgezogen werden.

Firmenwagen oder privates Fahrzeug zur betrieblichen Nutzung

Wenn der PKW oder Transporter zu mindestens 50% der Zeit betrieblich genutzt wird, kann von einem Dienstwagen gesprochen werden. Nur dann zählt der Wagen zu dem Betriebsvermögen des Unternehmens, für das er angeschafft wurde. Die Anschaffungskosten können dann als Betriebsausgaben geltend gemacht und abgeschrieben werden. Sowohl für die Anschaffung, als auch für den Weiterverkauf, ist die AfA, Abschreibungsdauer, relevant. Die Nutzungsdauer durch die Listen der Steuerbehörde wird bei einem dienstlichen PKW mit 6 Jahren angegeben. Pro Jahr kann also 1/6 der Gesamtausgaben abgeschrieben werden, 1,39% pro Monat.
Eine kürzere Abschreibungsdauer kann bei Gebrauchtwagen angesetzt werden. Private Fahrten müssen bei Geltendmachung als Betriebsfahrzeug nach der 1%-Regelung abgerechnet werden.
Wird der Dienstwagen öfter als die Hälfte der Zeit privat genutzt, besteht eine Verpflichtung zum lückenlosen Fahrtenbuch. Dieses wird monatlich ausgewertet, so dass die Besteuerung des Wagens mit den reellen Werten erfolgen kann.

Entnahme zur privaten Nutzung

Da der Dienstwagen zu dem Betriebsvermögen des Unternehmers gerechnet wird und sich damit der Wert des Unternehmens erhöht, kann der Unternehmer ihn auch aus diesem Vermögen entnehmen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der PKW vorher dem unternehmerischen Betriebsbereich zugewiesen und steuerrechtlich korrekt verbucht und abgesetzt wurde. Für frühere Privatfahrten kann aus dem Fahrtenbuch ermittelt werden, dass die Nutzung deutlich gestiegen ist und sich die Entnahme lohnt.
Nach der Entnahme ist das Vermögen um den Betrag des Fahrzeuges gemindert und der Wagen als Privatfahrzeug zu versichern.