Fixe Kosten (kurz Fixkosten oder auch Bereitschaftskosten genannt) sind diejenigen Kosten, die innerhalb einer bestimmten Periode konstant bleiben und nicht von der Produktions- oder Absatzmenge abhängen.
Insofern unterscheiden sich Fixkosten von den variablen Kosten (auch mengenabhängige Kosten genannt), die bei einer höheren oder geringeren Produktionsmenge steigen beziehungsweise fallen.
Typische Beispiele für Fixkosten sind:
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Erhöhen sich bestimmte Kosten zwar nicht mit jeder zusätzlich produzierten Mengeneinheit, dann werden diese Kosten als sprungfixe Kosten bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist z.B. aber die Anschaffung einer zusätzlichen Maschine. Da die Fixkosten allein schon dadurch entstehen, dass Produktionskapazitäten nur vorgehalten werden, werden sie auch als Bereitschaftskosten bzw. als zeitabhängige oder beschäftigungsunabhängige Kosten bezeichnet.
Die betriebswirtschaftliche Bedeutung der Fixkosten liegt vor allem darin, dass sie selbst dann anfallen und gedeckt werden müssen, wenn das Unternehmen keinerlei Umsätze erzielt. Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung muss deshalb sichergestellt werden, dass die fixen Kosten selbst dann beglichen werden können, wenn der Umsatz nach den vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen oder Produkten mangels Nachfrage einbricht.
Zur Deckung der Fixkosten steht insbesondere der sogenannte Deckungsbeitrag, die Differenz zwischen Umsatzerlösen und variablen Kosten, zur Verfügung. Reichen die Umsatzerlöse nicht aus, um einen Gewinn zu erzielen oder wenigstens die gesamten Kosten zu decken, kann eine Fortführung der Produktion dennoch sinnvoll sein, um die Fixkosten mithilfe des Deckungsbeitrags wenigstens anteilig zu decken.
Je nachdem, auf welcher Ebene innerhalb des Unternehmens bestimmte Fixkosten anfallen, wird zwischen produktfixen, produktgruppenfixen, kostenstellenfixen, bereichs- bzw. spartenfixen und unternehmensfixen Kosten differenziert. Lassen sich Kosten weder den zu reinen Fixkosten noch zu den reinen variablen Kosten eindeutig zuordnen, so werden sie als Mischkosten bezeichnet. In der Praxis werden sie einfachheitshalber ebenso behandelt wie die fixen Kosten.
Innerhalb der Fixkosten sind Unterschiede zu berücksichtigen. Denn auch fixe Kosten können sich unter bestimmten Voraussetzungen ändern oder anpassen. Die drei zentralen Arten an fixen Kosten sind:
Die absolut fixen Kosten bezeichnen regelmäßig unverändert gleichbleibende Belastungen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Die absolut fixen Kosten unterliegen keinen äußeren Einflüssen, wie zum Beispiel der Kapazität der Produktion oder der Intensität der Beschäftigung.
Beispiele: Zinszahlungen für die Kredittilgung, Miet- oder Pachtkosten für Geschäfts- oder Produktionsräume, Kosten für Gehälter von Angestellten und für die Unternehmensführung oder Abschreibungen von Maschinen.
Bereitschaftskosten, die sich unter bestimmten Voraussetzungen in deutlichem Maße verändern, werden als sprungfixe oder intervallfixe Kosten bezeichnet. Für bestimmte Zeiträume bleiben die Kosten konstant, während sie ab einem bestimmten Grenzwert sprunghaft ansteigen. Als Indikatoren für den sprunghaften Anstieg der Fixkosten können die Produktionsmenge oder die Beschäftigungsintensität wirken.
Beispiele: für sprungfixe Kosten sind die Anschaffung von zusätzlichen Maschinen für die gestiegene Produktion oder der Anstieg von Lohnkosten durch die Einstellung weiterer Arbeitskräfte.
Im Gegensatz zu den sprungfixen oder intervallfixen Kosten bezeichnen die abbaufähigen fixen Kosten einen Rückgang an Ausgaben. Gehen die Aufträge langfristig zurück, sinkt auch die Produktionsmenge ab. In der Folge schwindet der Bedarf an Kapazitäten, die bestimmte Fixkosten verursacht haben. Voraussetzung für abbaufähige Bereitschaftskosten ist die Teilbarkeit der betroffenen Produktionsmittel. Wird die Produktion heruntergefahren, werden zum Beispiel bestimmte Werkräume nicht mehr benötigt oder vorhandene Maschinen kommen nicht mehr zum Einsatz. Die abbaufähigen Bereitschaftskosten beziehen sich auf betriebliche Bestandteile, die so beschaffen sind, dass sie auch praktisch abgesenkt werden können, wenn Veränderungen eintreten. So kann das Unternehmen zum Beispiel Maschinen verkaufen, Werkhallen räumen oder Angestellte entlassen, wenn die Produktionskapazität sinkt. Die Entscheidung darüber, fixe Kosten abzubauen, bedarf innerbetrieblicher Anpassungen und Veränderungen, über die mittel- bis langfristig zu entscheiden ist. Firmen, die mit Veränderungen in ihrer Leistungskapazität rechnen müssen, sollten ihre Fixkosten bereits im Vorfeld so gestalten, dass sie abbaufähig sind.
Gemeinkosten (oder auch Overheadkosten) sind eine Kostenstelle in der Buchführung, die nicht unmittelbar einem bestimmten Verursacher zugeteilt werden können. Zu den Gemeinkosten gehören zum Beispiel die Miete oder Abschreibungen von Maschinen, deren Einsatz nicht einem bestimmten Produkt zugewiesen werden können. Daher werden sie als Overheadkosten bezeichnet. Fixe Kosten sind aufgrund ihrer Eigenschaften immer Gemeinkosten. Im umgekehrten Fall sind jedoch nicht alle Overheadkosten auch fixe Kosten. Die Stromkosten beispielsweise sind zwar Overheadkosten, da sie von allen betrieblichen Abteilungen gemeinsam verbraucht werden. Da die Höhe an Stromkosten unterschiedlich ausfällt, zählen sie jedoch nicht zu den fixen Kosten. Sie werden als variable Kosten bezeichnet.
Fixe Kosten und variable Kosten bezeichnen einen Gegensatz. Während Bereitschaftskosten diejenigen Ausgabenposten stellen, die in regelmäßigen Abständen innerhalb bestimmter Zeiträume gleich bleiben, verändern sich die variablen Kosten. Die mengenabhängigen Kosten stehen in unmittelbarer Abhängigkeit von der Menge der Produktion und des Absatzes. Während die fixen Kosten mit steigender Produktion gleich bleiben und dabei hinsichtlich ihres Wertes pro Einheit günstiger werden, bleibt der Wert pro Einheit bei den mengenabhängigen Kosten gleich.
Im Gegensatz zu den Bereitschaftskosten können sich die variablen Kosten abhängig von der Produktionsmenge auf unterschiedliche Weise verändern:
Innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bleiben die Bereitschaftskosten unabhängig von der Menge der hergestellten oder abgesetzten Gegenstände für bestimmte betriebliche Ausgabenposten gleich, während zugleich die mengenabhängigen Kosten bei höherer Produktion ansteigen.
Zum Beispiel stellt ein Herstellungsbetrieb für Möbel in der Regel innerhalb eines Monats 100 Stühle her. Für den Monat August hat der Betrieb einen großen Auftrag für ein Seminarhotel auszuführen. Dieses benötigt bis Ende August 200 Stühle. Die monatliche Produktionsmenge an Stühlen steigt somit im Monat August auf 300 Stühle, die anzufertigen sind. Der Auftrag hat Auswirkungen auf die Kosten, die der Herstellungsbetrieb für Möbel aufbringen muss. Einerseits erhöhen sich die mengenabhängigen Kosten, da der Betrieb eine größere Menge an Holz und weiteres Material für die Fertigung einkaufen muss. Dahingegen verändern sich die Fixkosten für die Maschinen, deren Abschreibungen gleich bleiben sowie für die Miete der Fertigungsräume nicht.
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