Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei einer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um einen offenen Betrag, der von dem Endkunden noch nicht beglichen wurde und sich nun als offene Forderung in den Abrechnungen wiederfindet.
Der Posten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen findet sich in der Bilanz eines Unternehmens wieder. Er ist Bestandteil der Aktiva und den Forderungen untergeordnet.  Nicht immer muss es sich dabei um einen Betrag handeln, der innerhalb von Tagen beglichen werden wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Begleicht der Kunde die Forderungen nicht, so kannst du Mahnungen schreiben um den Druck auf ihn zu erhöhen. Mit Billomat erledigst du das unkompliziert und schnell.
Für Anfänger bietet mahnung-schreiben.de eine kostenlose Möglichkeit um Mahnungen online schreiben zu können.

Entstehen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, wenn ein Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung auf Basis einer offenen Rechnung bezieht. In der Regel gilt für offene Rechnungen ein Zahlungszeitraum von 7, 14 oder 30 Tagen. Der Betrag wird in Brutto ausgewiesen und ist ohne Abzüge zahlbar bis zu dem angegebenen Datum oder in dem ausgewiesenen Zeitraum. Erfolgt die Zahlung nicht, kann eine Mahnung versendet werden, die Zuschläge auf die angemahnte Summe erhebt.

Richtig mahnen: Wann und wie schreibe ich eine Rechnung?“ Im Billomat Magazin geben wir dir eine Antwort auf diese Frage. Außerdem verraten wir dir darin, wie hoch die Mahngebühren sein dürfen.

Viele Unternehmen beauftragen mit dem Mahnungswesen eine auswärtige Firma. Diese meldet ausstehende Beträge an die Buchhaltung des Unternehmens, von dem der Kunde Produkt oder Dienstleistung bezogen hat. So ist der Posten innerhalb der Bilanz stets auf dem aktuellen Stand. Aber auch eine offene Buchung, die noch nicht angemahnt werden muss, da der Bilanzbereich innerhalb des Zahlungszeitraumes liegt, gilt als offene Forderung.

Verbuchung offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Es ist eher die Ausnahme als Regel, dass ein Unternehmen gar keine offene Forderung aus Lieferungen und Leistungen im Jahresabschluss zu verbuchen hat. Die Verbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschieht in verschiedenen Bereiche der Bücher. Da der Kunde eine Bruttosumme aus Umsatzerlös und Umsatzsteuer schuldig bleibt, werden beide Faktoren auch einzeln verbucht.

Beispiel:

Ein Unternehmen verkauft Elektronik im Wert von 2.500 Euro, bestehend aus mehreren Einzelprodukten. Diese werden auf der Rechnung zusammengefasst und mit 19% Umsatzsteuer belegt. 475 Euro Umsatzsteuer fallen an. Der Kunde erhält demnach eine Rechnung über 2.975 Euro. Er erwirbt die Ware Ende Dezember. Der Zahlungszeitraum beginnt am 25. Dezember und ist bis zum 25. Januar des kommenden Jahres angesetzt. Durch die Weihnachtsfeiertage zahlt der Kunde innerhalb seiner Frist am 13. Januar

Die Forderung wird zum Jahresabschluss in der Bilanz wie folgt verbucht:

Aktiva -> Forderungen -> Forderung aus Lieferungen und Leistungen

  • Umsatzerlös: 2.500 Euro
  • Umsatzsteuer: 475 Euro

Nachdem der Posten im Januar gestrichen werden kann, weil die Forderung beglichen wurde, taucht er in der nächsten Bilanz nicht mehr auf.

DIG für einfaches Forderungsmanagement
Du hast offene Forderungen aus Lieferung und Leistungen? Mit unserem Add-On zur DIG Debitor-Inkasso GmbH kannst Du diese Positionen einfach an ein kompetentes Inkasso-Unternehmen outsourcen.

Mehr zum Debitor-Inkasso Add-On >>

Dauerhaft offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Auch Forderungen, die mehrere Jahre lang in der Bilanz erscheinen sind möglich. Im Insolvenzfall eines Firmen- oder bei Versterben eines Privatkunden z.B. muss geprüft werden, wer für die offenen Forderungen aufkommen kann und wird.