Forderungen sind Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner, die meist in monetärer Form bestehen. In diesem Lexikonbeitrag erfährst Du mehr über Forderungen, wo sie in der Bilanz stehen, wie sie abgeschrieben werden und was Du tun kannst, sollte ein Schuldner Deine Forderungen nicht begleichen.
Bei einer Forderung handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Eine Forderung bedeutet, dass ein Gläubiger gegenüber dem Schuldner einen bestimmten Anspruch hat. Zugleich kommt Forderungen im unternehmerischen Alltag eine wichtige Bedeutung zu und Firmen listen sie in Bilanzen separat.
Die Forderung kann sich auf Unterschiedliches beziehen. So kann ein Anspruch auf eine Zahlung vorliegen, zum Beispiel auf das Begleichen einer Rechnungssumme. Es kann zudem ein Anspruch auf die Lieferung eines Produkts oder dem Vollbringen einer Leistung existieren (siehe auch Forderungen aus Lieferung und Leistung). Das Schuldverhältnis besteht meist gegenseitig. Bei einem Kaufvertrag muss der Verbraucher zum Beispiel eine Zahlung vornehmen, das Unternehmen muss die entsprechende Leistung vollbringen.
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Der Umgang mit Forderungen entscheidet bei Unternehmen über die Wirtschaftlichkeit. Firmen zielen darauf ab, dass Schuldner möglichst jede Forderung erfüllen und keine finanziellen Schäden entstehen. Das lässt sich auf mehrere Weisen realisieren.
Betriebe führen beispielsweise Bonitätsprüfungen durch, bevor sie einen Kaufvertrag eingehen (siehe hierfür auch Bonität). Als weitere Option existieren sichere Zahlungsweisen, bei denen Kunden die Rechnung sofort mit der Bestellung begleichen. Sollten Zahlungen ausbleiben bzw. Vertragsparteien eine andere Leistung nicht erbringen, empfehlen sich Mahnungen oder gegebenenfalls das Beauftragen von Inkassobüros und der juristische Weg.
Im schlimmsten Fall melden Privatpersonen oder juristische Personen Insolvenz an. In diesem Fall müssen Gläubiger vielfach auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten.
Geht vom Kunden keine Zahlung über einen noch offenen Zahlungsbetrag ein und ist die offene Forderung unbestritten, bezifferbar und fällig, darf diese geltend gemacht werden. Dafür wird im ersten Schritt eine Mahnung geschickt, in welcher bereits Verzugszinsen von 5% verlangt werden können.
Erfolgt auf diese keine Rückmeldung, wird im nächsten Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, um die offene Forderung einzutreiben. Dabei können Inkasso-Firmen, wie z.B. Debitor-Inkasso die Durchsetzung des Zahlungsanspruches abnehmen.
Wird die Rechnung dennoch nicht beglichen, kann das Geld eingeklagt werden und ein Anwalt wird vor Gericht für die Interessen des Gläubigers eintreten. Die aufkommenden Kosten für das Inkasso-Verfahren sowie den Anwalt können wiederum beim Schuldner mit der offenen Forderung eingetrieben werden.
Mittlerweile gibt es spezielle Factoring-Dienstleister mit optimierten Prozessen, die sich im Forderungsverkauf etabliert haben. Solche Dienstleister prüfen die Rechnungen, aber nehmen auch Kontakt zu den Schuldnern auf und treten als neue Gläubiger auf. Dadurch erhält der Schuldner ein neues Zahlungsziel und zahlt seine Forderung direkt an den Factoring-Dienstleister.
Factoring-Dienstleister können direkt an Banken angeschlossen sein oder auch unabhängig arbeiten, wobei diese sich mehrheitlich auf den Mittelstand konzentrieren. Wiederum andere Anbieter arbeiten direkt für Konzerne. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) gibt einen guten Überblick zum aktuellen Factoring-Markt.
Forderungen stehen in der Bilanz auf der Aktivseite (siehe auch Aktiva) beim Umlaufvermögen als „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“. Dabei wird zusätzlich unterschieden nach „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Forderungen gegen verbundene Unternehmen“, „Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ sowie „Sonstige Vermögensgegenstände“.
Forderungen unterliegen dem strengen Niederstwertprinzip und müssen mit ihrem Nennbetrag, d.h. Rechnungssumme inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Muss eine Wertberichtigung der Forderung durchgeführt werden, liegt dies meist an der Kursabhängigkeit oder dem Ausfallrisiko von Forderungen. Eine Forderungsberichtigung kann mittels einer Einzelwertberichtigung, einer Pauschalwertberichtigung oder eines gemischten Verfahrens aus beiden durchgeführt werden.
Uneinbringliche Forderungen, d.h. Forderungen, deren Ausfall feststeht, können in voller Höhe abgeschrieben werden. Dabei ist die Umsatzsteuer zu korrigieren, da der Forderungsausfall endgültig feststeht.
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