Forderungsverkauf

Als Forderungsverkauf wird der Verkauf von Forderungen, die ein Unternehmen beispielsweise gegenüber seinen Kunden hat, gegen die sofortige Zahlung des Forderungsbetrages bezeichnet. Bei einem Forderungsverkauf handelt es sich um einen Rechtskauf nach , dessen Vorschriften entsprechend zur Anwendung kommen. Durch die Abtretung einer Forderung an einen neuen Gläubiger wird ein Forderungsverkauf erfüllt. Aus rechtlicher Sicht haftet der Verkäufer einer Forderung dabei ausschließlich für die Berechtigung der Forderung, das heißt, er haftet nur dafür, dass die Forderung tatsächlich besteht. Das mit einer Forderung praktisch immer verbundene Ausfallrisiko geht mit dem Verkauf an den neuen Gläubiger über.

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Gründe für einen Forderungsverkauf

Der Verkauf von Forderungen erfolgt gegen Zahlung des Forderungsbetrages. Dadurch erhält der Verkäufer sofort einen Zufluss an Liquidität, die für andere Zwecke eingesetzt werden kann. Unternehmen verkaufen die Forderungen gegenüber ihren Kunden, um Liquidität für neue Investitionen zu erhalten. Beispielsweise verkaufen Leasingfirmen ihre Forderung gegenüber den Leasingnehmern an Investoren, um neues Kapital für die Anschaffung weiterer Leasingobjekte zu erhalten. Wenn Banken ihre Forderungen gegenüber Kreditnehmern gebündelt an Investoren oder andere Banken verkaufen, geschieht dies in der Regel, um neues Kapital für weitere Kreditvergaben zu generieren. Geschäftsmodelle, die ganz auf dem Verkauf und Ankauf von Forderungen beruhen, sind Inkassogeschäfte und Factoring.

Forderungsverkauf im Rahmen von Inkassogeschäften

Bei Inkassogeschäften erfolgt der Verkauf von Forderungen an spezialisierte Inkassounternehmen. Der Verkauf erfolgt in der Regeln, weil die Forderung vom Forderungsinhaber auf normalem Wege nicht mehr einzutreiben ist. Durch den Forderungsverkauf trennt sich das Unternehmen von sogenannten notleidenden Forderungen. Nach dem Kauf ist das Inkassounternehmen berechtigt, die Forderung auf eigene Rechnung einzutreiben. Dabei werden den Schuldnern in den meisten Fällen Gebühren und Auslagen berechnet, durch die sich der ursprüngliche Forderungsbetrag gegebenenfalls vervielfachen kann. Wegen des vom Inkassounternehmen mit übernommenen Ausfallrisikos liegt der Kaufpreis in der Regel deutlich unter dem ursprünglichen Forderungsbetrag. Das verkaufende Unternehmen spart durch den Verkauf Kosten für die Eintreibung der Forderung und kann einen vollständigen Forderungsausfall vermeiden.

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Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring

Im Rahmen des Factorings verkauft ein Unternehmen einmalig oder fortlaufend seine Kundenforderungen an eine Factoringgesellschaft. Die Factoringgesellschaft wird auch als Factor bezeichnen. Wie viel der Factor für die Forderung bezahlt ist abhängig von der Bonität der Schuldner. In der Regel beträgt der sofort ausgezahlte Betrag 80 bis 90 % der Gesamtforderung. Die verbleibende 10 oder 20 % werden von der Factoringgesellschaft solange als Sicherheit einbehalten, bis dass der Schuldner die Forderung beglichen hat. Zusätzlich werden dem verkaufenden Unternehmen Zinsen für die bereitgestellte Liquidität sowie Gebühren berechnet. Der Vorteil von Factoring ist, das Unternehmen in der Regel ein bis zwei Tage nach dem Ausstellen einer Rechnung Liquidität erhalten. Der Nachteil ist, dass der Forderungsverkauf beim Factoring mit hohen Kosten verbunden ist.

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