Im Franchise-System ist der Franchisenehmer (FN) der Gründer, welcher das Geschäftsprinzip, die Marke oder eine Filiale des Franchisegebers übernimmt. Er zahlt für den Service und die Verwendung des Images und Brands eine Gebühr an den Franchisegeber, ist aber als selbstständiger Unternehmer für seinen Betrieb verantwortlich.
Im Billomat Magazin zeigen wir Dir 5 gute Gründe, Franchisenehmer zu werden auf.
Das Franchise-System zeichnet sich dadurch aus, dass beide Partner, Franchisenehmer (FN) und Franchisegeber, eigenständige Unternehmen führen. Der Nehmer übernimmt dabei ein etabliertes Geschäftssystem und profitiert dabei von dem Image und der Marke, die der Franchisegeber ihm zur Verfügung stellt. Bekannte Franchiseanbieter mit vielen angeschlossenen Unternehmen sind Tankstellenketten, Restaurants und Bistros, aber auch Copyshops oder spezialisierte Geschäfte. Franchise grenzt sich von Tochterunternehmen dadurch ab, dass der Subunternehmer alle Entscheidungen von der Mitarbeitersuche bis hin zum regionalen Marketingkonzept selbst verantwortet und den Franchisevertrag jederzeit kündigen kann, um sein Unternehmen neu auszurichten, oder aufzugeben. Kunden, welche Dienstleistung und/oder Produkte einer Franchisekette zu schätzen wissen, erwarten jedoch einen ähnlichen Aufbau der Betriebsstätten der Einzelunternehmen. Insofern ist der FN auch durch das Konzept selbst eingeschränkt.
Der FN ist ursprünglich Gründer, der sich zum Betrieb eines eigenen Unternehmens entscheidet. Schließt er mit einem Franchisegeber einen Vertrag über Inanspruchnahme der Leistungen und Markenrechte, gründet er dadurch statt eines Unternehmens, welches sich neu am Markt etablieren muss, ein Geschäft, welches von Anfang an einen möglichen Kundenstamm mitbringt, eine klare Linie hat und ein etabliertes Produkt oder eine bekannte Dienstleistung vertreibt. Für den regionalen Einkauf (Siehe dazu auch unseren Lexikoneintrag zum Einkaufspreis), die Anmietung eines Objektes und dessen Einrichtung, die Mitarbeitersuche und Einstellung, so wie Marketingmaßnahmen vor Ort, ist der Unternehmer jedoch eigenverantwortlich zuständig. Als Selbstständiger trägt er rechtlich die gesamte Verantwortung für sein Unternehmen. Er zahlt zusätzlich einen vertraglich vereinbarten Monatsbeitrag an den Franchisegeber. Der FN ist verpflichtet, den Kunden die bestmögliche Erfahrung zu bereiten, so dass sie auch andere Unternehmen der Franchisekette jederzeit wieder aufsuchen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss er seine Mitarbeiter coachen und fachlich weiterbilden, sowohl in Veranstaltungen des Franchisegebers als auch in eigenen Schulungen.
Der Franchisegeber stellt dem FN nicht nur den Namen und die Marke seines Unternehmens zur Verfügung. Er unterstützt ihn mit der Zulieferung vorhandener Produkte, bundesweiten oder internationalen Werbekampagnen mit entsprechenden Werbemitteln, Schulungen, Konzepten, Richtlinien, einem Netzwerk aus Zulieferern, Betriebsvergleichen, Controlling und Mengenrabatte. Das unternehmerische Risiko, das bei Gründungen unvermeidlich ist, sinkt. Oft hat der FN Gebietsschutz und einen besseren Stand bei Versicherern und Kreditinstituten durch hohe Verlässlichkeit seines Franchisegebers und erwartbaren Profit. Der Franchisegeber trägt dabei das Risiko, dass FN möglicherweise dem Image der Marke nicht gerecht werden, oder es sogar beschädigen können. Kundennähe geht verloren, während die Kosten für die Betriebskontrollen steigen. Er kann außerdem nicht in den Betriebsablauf eingreifen, sondern lediglich beratend zur Seite stehen. Gerade globale Franchiseunternehmen zeichnen sich daher oft durch sehr unterschiedliche Kundenerfahrungen in den einzelnen Geschäften aus.