Freiberufler

Die Bezeichnung des Freiberufs wird im deutschen Steuerwesen für bestimmte Berufe verwendet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Der wesentliche Unterschied zu anderen selbstständig arbeitenden Personen ist, dass Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind.

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Ferner müssen sie sich auch nicht bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer anmelden und werden daher auch dort von den Beiträgen befreit. Zu finden sind diese Berufe vor allem im wissenschaftlichen, schriftstellerischen und künstlerischen Bereich. Auch Personen, die als Lehrer oder Erzieher tätig sind, können zu dieser Berufsgruppe dazu gezählt werden. Die genauen Definitionen für die freien Berufe regeln und .

Freiberufler

Freiberufler müssen eine besondere schöpferische Begabung besitzen

Wichtig ist, dass die Person, die einen Freiberuf ausübt, eine besondere schöpferische Begabung besitzt und möglichst eine dazu passende berufliche Qualifikation vorweisen kann. Zur Anerkennung des Status als Freiberufler kann die Ausbildung unter Umständen allerdings vernachlässigt werden, da nicht für jeden freien Beruf eine Ausbildung nötig ist. Das bedeutet, dass auch Quereinsteiger sich in vielen Bereichen in einem freien Beruf selbstständig machen können.

In den Definitionen heißt es ferner, dass Dienstleistungen höherer Art erbracht werden müssen. Gemeint sind damit also Tätigkeiten, die nicht von jedem erbracht werden können. Die Arbeitsweise des Freiberuflers muss persönlich, unabhängig und eigenverantwortlich sein. Zu den gängigsten Berufen gehören unter anderem Ärzte, Tierärzte sowie Heilpraktiker und Hebammen. Weiter dazu gezählt werden Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Wissenschaftler als auch Ingenieure. Unter Umständen werden auch Designer, Dozenten oder Künstler zu den Freiberuflern gezählt.

Die Zuordnung in den freien Berufe übernimmt das Finanzamt bei der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit. Um die Einordnung in einen freien Beruf vorzunehmen, muss die betreffende Person vorab genaue Angaben zu ihrer Tätigkeit auf einem Formblatt machen. Dies ist in der Regel bei den Finanzämtern erhältlich. In Deutschland gibt es derzeit rund eine Million Menschen, die von den Finanzämtern den freien Berufen zugerechnet werden.

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