Freiwillige Bilanz

Eine freiwillige Bilanz stellt für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und Selbstständige eine Alternative zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung dar. Sie dient als Grundlage zur Steuerberechnung. Allen Unternehmen, die nicht der Bilanzierungspflicht unterliegen, steht die Erstellung dieser Bilanz offen. Diese Wahlmöglichkeit haben ausschließlich Betriebe, die unter folgenden Umsatz- und Gewinngrenzen liegen:

  • Umsatz: 600.000 Euro
  • Gewinn: 60.000 Euro

Wer eine dieser beiden Grenzen überschreitet, muss anschließend mittels doppelter Buchführung Bilanzen veröffentlichen und beim Finanzamt einreichen. Diese Grenzen haben den Zweck, kleinere und mittlere Betriebe von den umfangreichen und komplexen Anforderungen der Bilanzerstellung zu befreien. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung lässt sich wesentlich leichter anfertigen. Es gibt aber triftige Gründe, sich trotz des Mehraufwands für eine freiwillige Bilanz zu entscheiden.

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Was sind steuerrechtliche Vorteile der freiwilligen Bilanz?

Zu den Pluspunkten zählt, dass das Steuerrecht bei bilanzierenden Unternehmen mehr Spielräume für die Steuergestaltung vorsieht. Betriebe dürfen insbesondere Rückstellungen bilden und die steuerlichen Auswirkungen damit über mehrere Jahre verteilen. Zudem dürfen sie nach § 34a EStG Gewinne thesaurieren. Bei der Gewinnthesaurierung handelt es sich um eine Form der Selbstfinanzierung, bei welcher Unternehmen Gewinne der Gewinnrücklage zuführen. Der deutsche Gesetzgeber begünstigt diese Maßnahme seit 2008, Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen für diese Gewinne einen reduzierten Steuersatz von 28,25 % plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Freiwillige Bilanz: Darstellung der wirtschaftlichen Situation

Ein weiteres Argument spricht für eine freiwillige Bilanz: Potenzielle Kreditgeber und Investoren können die wirtschaftliche Situation eines Betriebs anhand einer detaillierten Bilanz besser als bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beurteilen. Eine freiwillige Bilanz beinhaltet im Vergleich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung Informationen über Vermögenswerte und finanzielle Verpflichtungen. Banken, andere Kreditgeber und Investoren ziehen deshalb häufig bilanzierende Unternehmen vor. Teilweise setzen sie eine freiwillige Bilanz sogar voraus. Die Mehrarbeit für die Bilanzierung kann sich entsprechend lohnen.

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