Beim Fremdkapital handelt es sich um Kapital, das einem Unternehmen von Dritten – den sogenannten Gläubigern – befristet und rückzahlbar geliehen wird. Fremdkapital wird den Unternehmen in unterschiedlichen Formen zur Verfügung gestellt, die eines gemeinsam haben: Mit diesem Kapital sind weder eine Eigentümerposition, noch eine wirkliche unternehmerische Mitentscheidung verbunden. Stattdessen wird das „Kapital von Fremden“ mit der Absicht zur Verfügung gestellt, dass die Rückzahlung aus Zinsen und Kapital die ursprüngliche Zahlung an das Unternehmen übersteigt.
Du bist gerade auf dem Weg in die Selbstständigkeit oder kurz davor? Im Billomat Magazin verraten wir Dir die fünf wichtigsten Voraussetzungen für die Unternehmensgründung.
Neben dem Fremdkapital fundiert ein Unternehmen auch auf seinem Eigenkapital. Beide Kapitalherkünfte können aufgrund ihrer Rechtsposition und der damit verbundenen Eigenschaften unterschieden werden:
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal des Fremdkapitals ist auch die fehlende Beteiligung am Unternehmenserfolg: Ist das Unternehmen zahlungsfähig und die Gewinnlage gut oder sehr gut, dann werden Kredite und Fremdkapital so wie vereinbart bedient. Eine zusätzliche Gewinnbeteiligung wird dagegen nur in außergewöhnlichen Sonderfällen explizit vereinbart.
Beim Eigenkapital hingegen laufen die Gewinne entweder auf den Kapitalkonten der Eigentümer oder in allgemeinen Gewinnrücklagen auf – so dass sich hier eine unterschiedliche Rendite je nach Verlauf des Geschäftsjahres ergibt.
Fremdkapital wird in Form von kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Finanzierungen bereitgestellt. Die Finanzierung kann dabei sehr unterschiedliche Formen aufweisen. Zum Beispiel gibt es folgende Arten für Fremdkapital:
Kurzfristiges Fremdkapital bietet eine Liquiditätsüberbrückung, deren Rückführung kurzfristig fällig ist. Dazu gehören zum Beispiel
Die Fremdfinanzierung geht mit einer günstigen Besteuerung einher. Denn die Nebenkosten und Zinsen, die bei der Beschaffung von Fremdkapital anfallen, können Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dabei tragen sie die Zinsen, die sie im Laufe eines Abrechnungszeitraums im Rahmen der Rückführung von Fremdkapital – beispielsweise für einen Bankkredit – gezahlt haben, in ihrer Steuererklärung als Schuldzinsen ein. Der Betrag der geltend gemachten Schuldzinsen für die Rückführung von Fremdkapital senkt den Unternehmensgewinn entsprechend ab. Die Rendite für Eigenkapital hingegen mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht. Für die Finanzierung von Projekten durch Eigenkapital fallen somit höhere Steuern an als bei einer Finanzierung von Fremdkapital.
Die am häufigsten und bei fast allen Unternehmen zu findende Form des Fremdkapitals ist der Kredit an das Unternehmen. Beginnend bei der kürzesten Laufzeit, dem Kontokorrent- bzw. Dispositionskredit auf dem laufenden Girokonto der Firma bis hin zu längerfristigen Finanzierungen werden die wesentlichen Konditionen bei Vertragsabschluss festgelegt. Dies sind:
Ähnliche Fragen: