Fremdwährung

Grundsätzlich besitzt jeder Staat ein Währungsmonopol und das hoheitliche Recht, für sein Staatsgebiet ein gesetzliches Zahlungsmittel auszugeben. Dieses Zahlungsmittel ist in der Regel außerhalb des Staatsgebietes kein zugelassenes Zahlungsmittel und wird als Fremdwährung bezeichnete. Eine Ausnahme bilden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion, die sich auf eine gemeinsame Währung, den Euro verständigt haben, der von der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt a. Main ausgegeben wird.

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Bei Fremdwährungen wird zwischen Devisen und Sorten unterschieden. Devisen sind Bankguthaben, Kreditbriefe, Wechsel und Schecks, die auf die Fremdwährung lauten. Sorten sind die gesetzlichen Zahlungsmittel des Auslandes, also Banknoten und Münzgeld. Fremdwährungen werden auf dem Devisenmarkt, im sogenannten Devisen- und Sortenhandel, meist von großen Kreditinstituten gehandelt. Die wichtigste Fremdwährung weltweit ist der US-Dollar, gefolgt vom japanischen Yen und dem Euro.

Fremdwährung

Fremdwährungen in Unternehmen

Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen ins Ausland exportieren oder aus dem Ausland ins Inland importieren, erhalten oftmals Zahlungen von ihren ausländischen Vertragspartnern in einer Fremdwährung oder schulden diesen Zahlungen in der Fremdwährung. Zahlungen erfolgen europaweit im Rahmen der Auslandsüberweisung (Vergleiche hierzu den Lexikonbeitrag zu Auslandszahlungsüberweisung). Für Zahlungen ins Ausland oder den Empfang von Zahlungen aus dem Ausland gilt eine Meldepflicht für Beträge, welche die im Außenwirtschaftsverkehr vorgeschriebene Meldeschwelle von 12.500 Euro übersteigen.

Devisen- oder Fremdwährungskonten

Ein Devisen- oder Fremdwährungskonto ist ein auf eine bestimmte Fremdwährung lautendes Bankkonto bei einem inländischen Kreditinstitut, bei dem alle Umsatz in der Fremdwährung erfolgen. Unternehmen mit Geschäftstätigkeit im Ausland nutzen Fremdwährungskonten, um Zahlungen an ihre ausländischen Geschäftspartner vorzunehmen und Zahlungen von diesen in einer Fremdwährung zu empfangen. Vor allem ex- und importorientierte Unternehmen können auf diesem Weg Transaktionen abwickeln, ohne jedes Mal ein Devisengeschäft mit dem Kreditinstitut vornehmen zu müssen, das in der Regel mit Kosten verbunden ist. Allerdings unterliegen die Salden auf den Fremdwährungskonten gewissen Risiken.

Was sind die Risiken der Fremdwährung?

Bei der Nutzung von Fremdwährungskonten ergeben sich für die Konteninhaber zwei Risiken, die unter dem Begriff Valutarisiko zusammengefasst werden. Es handelt sich dabei um das Wechselkursrisiko und das sogenannte Paritätsänderungsrisiko. Durch eine Veränderung des Wechselkurses zwischen der Fremdwährung und der inländischen Währungen können Verluste aber auch Kursgewinne für den Kontoinhaber entstehen. Das Paritätsänderungsrisiko bezeichnet eine möglich Auf- oder Abwertung der Fremdwährung gegenüber der Inlandswährung. Eine Kurssteigerung oder Aufwertung ist für Exporteure und Gläubiger eine Gewinnchance und bedeutet für den Importeur einen Verlust und umgekehrt. Die Finanzmärkte bieten verschiedene Instrumente an, mit denen sich Inhaber von Fremdwährungskonten gegen diese Risiken absichern können.

Fremdwährungen in der Unternehmensbilanz

Laut § 244 HGB muss der Jahresabschluss eines inländischen Unternehmens in Euro aufgestellt werden. Dass bedeutet, dass in einer fremden Währung geführte Schulden und Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag des Unternehmens in Euro umgerechnet werden müssen. Grundlage für die Umrechnung von Vermögen und Schulden ist der Devisenkassamittelkurs. Wechselkursgewinne bedeuten dabei einen Vermögenszuwachs und Wechselkursverluste eine Verminderung des Vermögens.