Gebühren

Gebühren zählen buchhalterisch gesehen zu den Betriebsausgaben – sofern sie ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Ein Beispiel hierfür ist die Gebühr, die für eine Gewerbean– oder abmeldung zu entrichten ist.

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Darüber hinaus gehört eine Gebühr zu den durch die öffentlich-rechtliche Hand verursachten Abgaben, wie auch Steuern und Beiträge. Im Gegensatz zu den Steuern muss man eine Gebühr allerdings nur dann entrichten, wenn man dafür auch tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen hat. Anders ausgedrückt hat man mit Zahlung der Gebühr das Recht auf die Ausführung der entsprechenden Leistung erworben, während man durch die Zahlung von Steuern kein Recht auf eine irgendwie geartete Gegenleistung erwirbt.

Da betrieblich veranlasste Gebühren zu den Betriebsausgaben gezählt werden, mindern sie den Gewinn eines Unternehmens. Um diese Ausgaben nachweisen zu können, sind Gebührenrechnungen stets aufzubewahren und dem Finanzamt auf verlangen vorzulegen. Die Höhe einer Gebühr kann in der Regel aus entsprechenden, öffentlich zugänglichen Gebührentabellen oder -ordnungen entnommen werden, die der jeweilige öffentlich-rechtliche Träger zur Verfügung stellt.

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