Gegenkonto

Das Gegenkonto bezeichnet das Konto, welches sich bei der Buchung eines Geschäftsvorfalles auf der Haben-Seite verändert. Der Begriff stammt aus der Buchhaltung, genauer, der doppelten Buchführung (Doppik), wie sie nach § 242 III HGB für für Kaufleute, ab einem Jahresgewinn von 60.000 Euro bzw. eines Jahresumsatzes von mehr als 600.000 Euro, verpflichtend ist. Die Bücher werden in Konto und Gegenkonto aufgeschlüsselt, wobei jede Buchung auf beiden Seiten einen Effekt hat, so dass Soll und Haben im Gleichgewicht bleiben. Die doppelte Buchführung ist Grundlage der Bilanz.

Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung? Zu was bist du verpflichtet? Die Antwort findest du in unserem Billomat Magazin.

Konto und Gegenkonto

In der doppelten Buchführung wird jeder Posten zweifach vermerkt. Nur dadurch ist sichergestellt, dass Haben und Soll sich stets korrekt ergänzen. In der Praxis bedeutet dies, dass Einnahmen und Ausgaben auf beiden Konten erscheinen. Wird eine Buchung im Soll-Bereich durchgeführt, erscheint sie also gespiegelt auch auf der Haben-Seite eines anderen Kontos. Alle Bücher werden nach diesem Prinzip geführt, gleich ob es sich um Kassenbuch, Vorsteuer oder Portokasse handelt. Der Soll-Posten steht dabei immer auf der linken Seite, der Haben-Bereich stellt die rechte Seite dar.

Gegenkonto und Bestandskonten: Unterscheidung zwischen Aktiv- und Passivkonto

Praxisbeispiel Nutzung des Gegenkontos

Ein Schreibtisch wird zum Preis von 199,00 Euro (vor der Steuer) angeschafft. Wer nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt, kann für diese Anschaffung Vorsteuer einziehen. Zuerst wird der Schreibtisch also mit 199,00 Euro in den Betriebsabgaben vermerkt. Diese Summe findet sich im linken Soll-Bereich. Schließlich werden die 37,81 Euro Vorsteuer im Vorsteuerbuch vermerkt, ebenfalls im Soll-Bereich. Das Kassenbuch vermerkt nun 236,81 Euro im Haben-Bereich, da sich mit den Ausgaben (Soll) auch der Wert der Büroausstattung um den Gesamtbetrag mehrt (Haben). Der Posten wird stets mit der gleichen Kennnummer versehen, um in allen Büchern auffindbar zu bleiben.

Nutzen von und Verpflichtung zu doppelter Buchführung

Die doppelte Buchführung ist für Kaufleute ab 60.000 Euro Gewinn im Jahr Pflicht. Der Mehraufwand in der Abrechnung wird für die meisten Unternehmer, welche in diesen Steuerbereich wechseln, innerhalb weniger Monate spürbar. Mit der doppelten Buchführung mehren sich jedoch auch die Chancen, Kostenfaktoren im Unternehmen schneller aufzuspüren. Verschiedene Buchhaltungsprogramme machen möglich, dass sich die Werte aus der Buchhaltung grafisch darstellen und auswerten lassen. Zugleich ist die doppelte Buchführung die Grundlage zur Bilanzierung. Unternehmen, welche einer Bilanzpflicht unterliegen, müssen das Gegenkonto also wahrheitsgemäß führen. Für Unternehmen, welche sich durch niedriges Einkommen und moderaten Umsatz zur Abgabe einer einfachen EÜR qualifizieren, kann die Buchführung jedoch ebenfalls ein sinnvolles Instrument zur Überwachung des Umsatzes darstellen.

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