Das Gesamtkostenverfahren ist eine von zwei Methoden oder möglichen Gestaltungsformen der betrieblichen Erfolgsrechnung. Bei diesem Verfahren werden alle Aufwendungen und Kosten, die innerhalb einer Periode im Unternehmen entstehen, den gesamten Erlösen und Erträgen derselben Abrechnungsperiode gegenübergestellt. Beim Gesamtkostenverfahren werden auch die aus Bestandserhöhungen bei den Halbfabrikaten und Fertigfabrikaten und vom Unternehmen selbst erstellten Anlagen resultierende Erträge berücksichtigt. Aus diesem Grund wird das Gesamtkostenverfahren auch als Bruttoverfahren bezeichnet. Im Unterschied dazu werden bei der zweiten Gestaltungsform, dem Umsatzkostenverfahren, die Beträge aus Bestandserhöhungen nicht berücksichtigt. Das Umsatzkostenverfahren wird daher auch als Nettoverfahren bezeichnet.
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Für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften werden mithilfe des Gesamtkostenverfahrens die gesamten Erträge eines Unternehmens mit den gesamten betrieblichen Aufwendungen zum sogenannten betrieblichen Ergebnis saldiert. Das Finanzergebnis ergibt sich durch die Saldierung der finanziellen Erträge mit den finanziellen Aufwendungen. Das Finanzergebnis und das betriebliche Ergebnis ergeben zusammen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Wird hierzu das außerordentliche Ergebnis addiert und die nicht zurechenbaren Ertragsteuern sowie sonstige Steuern abgezogen ergibt sich der Jahresfehlbetrag oder Jahresüberschuss. In der Kostenrechnung wird das Gesamtkostenverfahren wie folgt angewendet
Bruttoerlös
– Erlösschmälerungen
= Nettoerlös
+ Wert der Bestandserhöhungen
– Wert der Bestandsminderungen
– Herstellungskosten der gefertigten Erzeugnisse
– Vertriebskosten für die verkaufen Erzeugnisse
= Betriebsergebnis
Ein Hersteller von Elektromotoren konnte im Jahr 2019 einen Umsatz von 2,5 Millionen Euro erwirtschaften. Die Erlösschmälerungen durch Großkundenrabatte und Skontoabzüge betrugen im selben Jahr 200.000 Euro. In der gleichen Periode erhöhten sich die Bestände an Halbfertig- und Fertigerzeugnissen um 150.000 Euro. Die Herstellungskosten für die verkauften Motoren betrugen 1,5 Millionen Euro. Für den Vertrieb musste das Unternehmen weitere 250.000 Euro aufwenden.
Daraus ergibt sich das Betriebsergebnis anhand des Gesamtkostenverfahrens im Beispiel wie folgt:
2.500.000 Euro | Bruttoumsatz |
– 200.000 Euro | Erlösschmälerungen |
= 2.300.000 Euro | Nettoerlöse |
+ 150.000 Euro | Wert der Bestandserhöhungen |
– 1.500.000 Euro | Herstellungskosten der gefertigten Erzeugnisse |
– 250.000 Euro | Vertriebskosten für die verkaufen Erzeugnisse |
= 700.000 Euro | Betriebsergebnis |
Wie bei der zweiten Darstellungsform für die Erfolgsrechnung, dem Umsatzkostenverfahren, erlaubt auch das Gesamtkostenverfahren keine Aufteilung des Erfolgs im betriebswirtschaftlichen Sinne. Das heißt, bei der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens können Aufwendungen und Erträge nicht nach betrieblichen und betriebsfremden, regelmäßigen oder einmaligen sowie periodeneigenen und periodenfremden Erträgen oder Aufwendungen aufgeteilt werden. Eine Unterteilung nach Produktarten ist ebenfalls nicht möglich. Daher gehen Fachleute davon aus, dass das Gesamtkostenverfahren in den nächsten Jahren aufgrund der weiteren Internationalisierung der Rechnungslegung an Bedeutung verlieren wird.
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