Geschäftsausstattung

Als Geschäftsausstattung, kurz BuGA, wird im Rechnungswesen die Menge jener Gegenstände des Sachanlagevermögens bezeichnet, die der Aufrechterhaltung des Betriebs und dem Wachstum des Unternehmens dient. Die Geschäftsaussattung wird, ebenso wie die Betriebsausstattung, mit der Zeit verbraucht und kann, gerade im Maschinenbereich, über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

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Geschäftsausstattung in der Bilanz

Die Geschäftsausstattung wird als Posten der Bilanz unter den Sachanlagen geführt. Nach § 255 Abs. 1 HGB werden sie direkt bei Anschaffung aktiviert und fortlaufend abgeschrieben. Zu den Sachanlagen zählen alle materiellen Güter, die dem täglichen Betrieb dienen.

Geschäftsausstattung

Nach § 266 teilen sie sich in:

  • Grundstücke und Bauten
  • Technische Anlagen und Maschinen
  • Geschäfts- und Betriebsausstattung
  • Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.

Nur solche Güter, die sich auch tatsächlich abnutzen, werden über mehrere Geschäftsjahre abgeschrieben. Grundstücke unterliegen dieser Regelung nicht, Gebäude schon.

Wird ein Gegenstand der Geschäftsausstattung hinzugefügt, kann er bis 150 Euro Nettoausgaben sofort abgeschrieben werden. Güter zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro werden zusammengefasst und mit dem Sammelkonto auf fünf Jahre Dauer abgeschrieben. Bei höherwertigen, teuren Anschaffungen, gilt die auf  den Abschreibungslisten festgelegte Abschreibungsdauer.

Abgrenzung der Geschäftsausstattung zur Betriebsausstattung

Zwar werden Geschäfts- und Betriebsausstattung in einem Punkt der Bilanz zusammengefasst, sie unterscheiden sich jedoch noch einmal in zwei einzelne Kategorien. Die Betriebsausgaben dienen der Aufrechterhaltung von Produktion, Logistik, Fuhrpark, Arbeitsschutz und Verwaltung der Mitarbeiter.
Dazu können zählen:

  • Werkstätteneinrichtungen
  • Lager
  • Messwerkzeuge
  • Transportbehälter
  • Kantine
  • Forschungsutensilien
  • und einiges mehr

Die Geschäftsausstattung dagegen kommt in der Verwaltung, Administration und dem Vertrieb zum Einsatz.

Richtet der Unternehmer (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Subunternehmer) also Büroräume ein, archiviert Akten und schafft ein Kommunikationssystem nach innen und außen, zählt dies zu den Geschäftsausstattung. Außerdem wird hierzu die

  • Ausstattung von Geschäften
  • Ausstellungsbereichen
  • Schaufenstern
  • und weiteres Zubehör, das dem Verkauf und der Vorführung dient

gezählt.

Beispiele für die Geschäftsausstattung

Ein Unternehmen richtet ein zusätzliches Büro für einen Sachbearbeiter ein. Angeschafft wird ein Rechner im Wert von 2.500 Euro, ein Telefon für 200 Euro, so wie ein Schreibtisch mit Bürostuhl für 240 Euro. Telefon, Schreibtisch und Stuhl werden zu einem Absetzungsposten von 440 Euro über 5 Jahre verrechnet, aber gesondert aufgelistet. Für den Arbeitsrechner gilt die Abschreibung nach aktuellen Listen. An das Büro wird ein Arbeitsplatz mit Messtechnik und Mikroskop angeschlossen. So spart das Unternehmen Platz im Raum und der Mitarbeiter vermeidet lange Wege. Dieser Arbeitsplatz, samt Elektronik, Beleuchtung und Bestuhlung, gehört trotz der räumlichen Nähe zum Fertigungs- und Messbereich und wird deswegen unter den Betriebsausgaben verbucht (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Buchungssatz).