Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Regeln, die für das Zustandekommen eines Vertrages gelten. Sie werden mit dem Kürzel AGB beschrieben und müssen für alle Verträge definiert werden, unabhängig davon, ob es sich um den Kauf von Waren oder um die Inanspruchnahme von Dienstleistungen handelt. Die AGB werden von der Vertragspartei formuliert, die aus geschäftlicher Sicht betrachtet als Anbieter gilt. Die Partei wird auch als Verwender bezeichnet, weil die AGB entsprechend angewendet werden.
AGB gestalten: Was du beachten musst, erfährst du im Billomat-Magazin
Wenn der zweite Vertragspartner die AGB der verwendenden Partei nicht akzeptieren kann oder akzeptieren möchte, kann der Vertrag nicht zustande kommen. Dies bedeutet, dass im Falle der Ablehnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Bestandteile des Geschäfts, die bis dahin bereits erfüllt wurden, rückgängig gemacht werden. Damit durch eine Ablehnung der AGB keine Kosten entstehen, sichert sich der erstellende Vertragspartner ab, indem er die AGB vor der Erfüllung der ersten Vertragsbestandteile vorlegt.
Eine Vertragspartei muss sich bei der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Gesetze halten, die dem deutschen und europäischen Recht entsprechen. Dies bedeutet, dass die AGB keine willkürlichen Regeln enthalten dürfen. Das deutsche Recht wird dabei durch europäisches Recht gestützt. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich auf einheitliche Richtlinien zur Erstellung von AGB geeinigt, sodass der Verbraucher auch beim Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland vor unseriösen Klauseln in den AGB geschützt ist. Künftig soll das Recht in der gesamten EU vereinheitlicht werden.
Sollte ein Unternehmen Klauseln in seine AGB einfügen, die nicht dem geltenden Recht entsprechen, sind diese als nichtig zu betrachten.
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