Geschäftsbericht

Mit dem Geschäftsbericht informieren Unternehmen, das heißt, die Unternehmensleitung, zum Ende eines abgelaufenen Geschäftsjahres die Anteilseigner, die Gläubiger und andere Personenkreise über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Der Geschäftsbericht enthält neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht und bei größeren Kapitalgesellschaften zusätzlich einen Bericht des Vorstandes.

Jahresabschluss vorbereiten: Was du beachten musst, erfährst du im Billomat-Magazin

Gesetzliche Vorgaben für einen Geschäftsbericht

Durch den Gesetzgeber sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen, in der detaillierte Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens enthalten sind. Zusätzlich können Unternehmen weitere Informationen veröffentlichen, der in der Regel an die Eigentümer adressiert sind. Zur Erstellung und Veröffentlichung der in Geschäftsberichten enthaltenen weiteren Informationen sind Unternehmen je nach Größe nicht verpflichtet. Allerdings werden diese ausführlichen Berichte über die allgemeine Situation des Unternehmens häufig von den Anteilseignern erwartet. Weitergehende Informationen werden daher in der Regel zusammen mit der Bilanz und dem Lagebericht erstellt und veröffentlicht.

Bestandteile und Inhalte von Geschäftsberichten

Die grundsätzliche Verpflichtung von Kapitalgesellschaften die Anteilseigner über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des Unternehmens zu informieren, wird durch die Erstellung der Bilanz und eines Lageberichtes von den meisten Unternehmen erfüllt. Hierzu hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) bezüglich Inhalt und Gliederung erlassen. Für die übrigen Inhalte von Geschäftsberichten gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, was in diesen Berichten in welcher Form und in welchem Umfang enthalten sein muss. In der Regel handelt es sich dabei um Informationen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht von Kapitalgesellschaften hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Berichte über Umweltaktivitäten oder soziale Engagements, ein Ausblick in die Zukunft des Unternehmens, geplante Investitionen und Akquisitionen oder einen Vorschlag zur Verwendung des erzielten Gewinns.

Adressaten für einen Geschäftsbericht

Mit ihrem Geschäftsbericht informiert die Unternehmensleitung in erster Linie Anteilseigner und Gläubiger über die geschäftliche Entwicklung und gibt in der Regel einen Ausblick auf die kommenden Jahre. Neben diesen Adressaten sind Geschäftsberichte auch für Investoren, die Mitarbeiter des Unternehmens sowie Kunden und Lieferanten von Interesse.

Ähnliche Fragen: