Alle Vorgänge, die den Wert oder das Vermögen eines Unternehmens ändern, sind als Geschäftsvorfall zu bezeichnen. Dazu zählen Einnahmen genauso wie Schulden oder der Übertrag von Einnahmen in das Betriebsvermögen. Der Begriff Geschäftsvorfall ist neutral besetzt und bezeichnet jeden Vorgang, der eine Änderung mit sich zieht. Allerdings benötigt ein Unternehmen den Faktor des positiv erfolgswirksamen Geschäftsvorfalls, um sich positiv weiterzuentwickeln.
Grundsätzlich ist jeder Vorgang, der in die Buchungen (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Buchungssatz) aufgenommen wird, ein Vorfall. Im Privatbereich ist ein Vorfall häufig ein einschneidendes Erlebnis, das die Dinge meist zum Negativen verändert, in der Buchführung dagegen geschieht er täglich mehrere Male. Jeder Vorfall muss aufgenommen und belegt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass eine Buchung erst dann zum Vorfall wird, wenn sie mittels eines Buchungssatzes komplett in die Bücher eingetragen ist.
Bei Kaufleuten oder Unternehmen, die der Buchführungspflicht unterliegen, müssen die Buchungen lückenlos und gespiegelt sein, auf der aktiven und der passiven Seite. Ob der Vorfall einen Einfluss auf die Vermögenssituation des Unternehmens hat, ergibt sich aus der Art des Vorfalls. Man unterscheidet in bestandswirksame und erfolgswirksame Geschäftsvorfälle.
Betrifft ein Vorfall das Bestandskonto eines Unternehmens, spricht man von einem bestandswirksamen Vorfall. Den Erfolg des Unternehmens beeinflussen diese Vorfälle bzw. Buchungen weder positiv, noch negativ. Ein Beispiel wäre die Umlegung von einem Kassenkonto auf das betriebliche Konto oder anders herum. Entnimmt der Unternehmer 500 Euro aus der Kasse, die für gewöhnlich für den Umlauf bestimmt ist, zum Beispiel weil der Gewinn um 500 Euro über den üblichen Tageseinnahmen liegt, und fügt sie dem Betriebskonto (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zum Geschäftskonto) hinzu, steigt das Guthaben auf diesem Konto um die Summe, während das Guthaben im Kassenkonto um 500 Euro fällt. Das Geld wird also nicht ausgegeben, sondern verbleibt im Unternehmen. Der Vorgang ist also rein intern zu bewerten und ändert das Vermögen nicht.
Das Wort „erfolgswirksam“ lässt vermuten, es handele sich bei dieser Art von Geschäftsvorfall stets um ein positives Erlebnis wie eine hohe Einnahme. Die Bezeichnung bedeutet dagegen in der Realität lediglich, dass sich die Buchung in irgendeinem Sinne auf den Erfolg des Unternehmens auswirkt. Sie kann also die Situation auch verschlechtern, wobei damit ausschließlich die finanziellen Werte gemeint sind. In jedem Fall wird bei diesem erfolgswirksamen Vorfall entweder Geld dem Unternehmen hinzugefügt, oder aus dessen Vermögen entfernt. Anschaffungen für den Betrieb können also nur dann erfolgswirksam sein, wenn sie Verluste mit sich ziehen. Ansonsten kann der Wert der neuen Maschine, des neuen Firmenwagens, trotz Kauf in das Betriebsvermögen übernommen werden. Wird allerdings eine Reparatur daran nötig und diese aus dem Vermögen gezahlt, ist diese Buchung negativ erfolgswirksam, das Geld wird nur ausgegeben. Eine Einnahme dagegen ist positiv erfolgswirksam, denn sie erhöht das Betriebsvermögen. Doch natürlich kann reell auch die Reparatur den Erfolg steigern, da ohne sie eine Inbetriebnahme der Fertigungsmaschine oder des Wagens nicht möglich ist. Dennoch ist der Vorfall an sich negativ zu werten.