Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt es sich um eine Rechtsform für juristische Personen des Privatrechts. Die GmbH ist für Unternehmer geeignet, die Ihre Haftung beschränken möchten. Die GmbH zählt zu den in Deutschland am häufigsten verwendeten Rechtsformen.
Die Abkürzung „GmbH“ steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist als Kapitalgesellschaft eine Rechtsform für Unternehmen. Als juristische Person tritt sie mit selbstständigen Rechten und Pflichten auf. Zudem ist die GmbH eine Handelsgesellschaft und damit dem Handelsrecht unterstellt.
Die Gründung einer GmbH bedarf mindestens einer Person, der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Darüber hinaus muss von den Gesellschaftern ein Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufgebracht werden, wovon die Hälfte sofort eingezahlt werden muss. Die Gründung kann auch als Sachgründung vorgenommen werden, wobei dann statt Geld betriebsnotwendige Gegenstände in das Unternehmen eingebracht werden (z.B. Kfz oder Maschinen).
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Als juristische Person tritt die GmbH nach außen hin als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf, nicht die Gesellschafter selbst. Dies zeigt sich beispielsweise beim Abschluss von Verträgen oder bei der Steuerpflicht, wobei die GmbH als Vertragspartner bzw. steuerpflichtiger fungiert. Die GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer in Form einer natürlichen und unbeschränkt geschäftsfähigen Person, der bei ihr angestellt ist. Bei diesem Gesellschafter muss es sich jedoch nicht zwingend um einen der Gründer handeln.
Eine wichtige Eigenschaft der GmbH liegt in der Haftung. Gesellschafter haften nämlich nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern höchstens bis zur Höhe ihrer Einlage. Dies gilt jedoch nicht für Schadensersatzforderungen der Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer, wenn dieser seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt.
Die Rechte und Pflichten der GmbH ergeben sich aus dem GmbH Gesetz GmbHG und können darüber hinaus durch zusätzliche Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwischen den Gesellschaftern vereinbart werden. Somit können die Gesellschafter die Rechte und Pflichten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben individuell ausgestalten.
Die Rechte, die sich durch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergeben, betreffen mit Vermögen, Verwaltung und Information drei zentrale Bereiche des Unternehmens.
Auch die Pflichten, die die Gesellschafter durch die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf sich nehmen, betreffen mit der Pflicht zur Einlage und zur Treue sowie mit dem Wettbewerbsverbot drei zentrale Bereiche.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat umfangreiche Steuerpflichten, die sich aus ihrer Organisation sowie ihrer Tätigkeit ergeben. So muss die GmbH als juristische Person Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer bezahlen. Zudem ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine GmbH auch Lohnsteuer sowie Kapitalertragsteuer abführen.
Die Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird im GmbHG genau vorgeschrieben. § 60 GmbHG nennt als Gründe für die Auflösung die folgenden Kriterien:
Um die Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufzulösen, muss eines der gesetzlich genannten Kriterien vorliegen. In der Regel ist die Auflösung durch die Gesellschafter mit einer Dreiviertelmehrheit zu beschließen, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Danach ist die Auflösung durch die folgenden Schritte auszuführen:
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