Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen der zulässigen Rechtsformen für den Zusammenschluss von mehreren Personen, die gemeinsam ein Handelsgeschäft betreiben oder andere Zwecke verfolgen wollen. Durch die gesetzlichen Vorgaben werden bei jeder Gesellschaftsform bestimmte grundlegende Strukturen bezüglich der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft und der Haftung festgelegt. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundstrukturen können nicht beliebig verändert oder erweitert werden. Lediglich in einem begrenzten Rahmen ist eine individuelle Ausgestaltung der vorgegebenen Gesellschaftsformen und die Wahl bestimmter Mischformen wie der GmbH & Co. KG möglich.
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In diesem Beitrag:
Der rechtliche Rahmen für in Deutschland zulässige Gesellschaftsformen ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB), im Aktiengesetz (AktG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) und speziell für Versicherungsgesellschaften im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definiert. Die Gesellschaftsformen werden in Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Sonderformen unterteilt.
Eine Sonderform von Gesellschaften sind Stiftungen. Die vorgenannten Gesellschaftsformen sind privatrechtlicher Natur. Auch das öffentliche Recht kennt verschiedene Gesellschaftsformen, dies sind:
Gesellschaften des öffentlichen Rechts werden anders als privatrechtliche Gesellschaften nicht durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet. Die Gründung öffentlich-rechtlicher Gesellschaften erfolgt durch den Beschluss einer Satzung oder Kraft Gesetz.
Die Entscheidung über die Gesellschaftsform fällt bei der Gründung eines Unternehmens. Je nach gewählter Gesellschaftsform ergeben sich in der Folge unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der Mitgliedschaft in der Gesellschaft, bei der Haftung und bei der Besteuerung des Unternehmens.
Insbesondere Fragen nach der Mindestzahl der Gesellschafter, der Haftung der Gesellschafter, der Berechtigung zur Geschäftsführung und des Kapitalbedarfes stehen bei der Auswahl der Gesellschaftsform im Vordergrund. Hinzu kommen gesetzliche Vorgaben zur Rechnungslegung, Buchführung, Jahresabschluss und Publizitätspflichten bei Kapitalgesellschaften.
Die Gesellschaftsform eines Unternehmens muss nicht zwangsweise immer beibehalten werden. Im deutschen Gesellschaftsrecht ist die Umwandlung einer Gesellschaft, zum Beispiel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GbR in GmbH), vorgesehen und geregelt. Ebenso sind Rechtsformänderungen kraft Gesetz möglich. Diese erfolgt beispielsweise dann, wenn bei einer OHG für mindestens einen Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung eingetragen wird. In diesem Fall ist die Änderung der OHG in eine KG vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
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