Gewerbe

Als Gewerbe wird eine wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die selbstständig und auf eigene Rechnung ausgeübt wird. Dabei wird zudem eine Gewinnabsicht vorausgesetzt. Wer also in seiner Freizeit etwas produziert und verkauft, übt damit nicht automatisch eine gewerbliche Tätigkeit aus. Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe anmelden.

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Grundmodell Gewerbe

Die Möglichkeiten, selbstständig tätig zu sein sind vielfältig. Vom Freiberufler über die selbstständige Nebentätigkeit, bis zum Aufbau einer Gesellschaft. Das Gewerbe ist eine Art, diese Tätigkeit anzumelden. Gewerbetreibende entwickeln dazu zunächst eine Idee wirtschaftlich sinnvoll weiter und melden den Betrieb gewerblich an. Der Gewerbebetrieb kann auch von der Privatwohnung aus erfolgen, solange eine Geschäftstätigkeit erkennbar ist.

Jede Art von Handwerk oder Handel kann ein Gewerbe darstellen, aber nicht jede Art Gewerbe darf ohne Qualifikation angemeldet werden. Darunter fallen höhere Qualifikationen wie der Meistertitel. Das örtliche Gewerbeamt prüft die Absichten der Eröffnung und kann die Anmeldung ablehnen, wenn der vereinfachte Businessplan nicht plausibel ist. Die Unternehmensform muss zudem dem Rahmen des Geschäftsmodells entsprechen.

Was sind die Voraussetzungen zur Anmeldung?

Um eine Gewerbetätigkeit anzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Planmäßigkeit: Eines Businessidee muss bereits existieren und vorangelegt sein. Die Anmeldung eines Gewerbes, das irgendwann in Zukunft vielleicht Gewinn abwerfen wird, ist dadurch nicht möglich. Der Plan muss neben einer Übersicht der Tätigkeiten auch bereits einen Kostenrahmen von rund 3 Jahren beinhalten.

Gewinnabsicht: Es gibt viele Gründe, selbstständig sein zu wollen. Für Gewerbetreibende gilt jedoch der Vorsatz, in absehbarer Zeit Gewinn verbuchen zu wollen. Geschäftsideen die mit jahrelangen Verlusten kalkulieren, werden abgelehnt.

Auf Dauer angelegt: Ein Unternehmen, das nur ein Produkt anbieten möchte, da es gerade nachgefragt wird und keine Folgepläne zur Sortimentserweiterung hat, ist nicht auf Dauer ausgelegt.

Keine Land- und Forstwirtschaft / Freiberuflichkeit: Wer freiberuflich oder in Land- und Forstwirtschaft tätig ist, kann mit dieser Tätigkeit kein Gewerbe anmelden. Bei Branchen, die fließend arbeiten, kann die Gewerbstätigkeit zusätzlich angemeldet werden.

Praxisbeispiel Heimwerkstatt

Frau M. fertigt neben ihrer Anstellung in einer Versicherungsberatung in einer Heimwerkstatt hochwertigen Schmuck aus Edelmetallen. Sie betreibt die Tätigkeit mittlerweile semiprofessionell und möchte den Job dauerhaft ausüben.

Um ein Gewerbe anzumelden muss sie einen Plan erstellen, der die Kosten der Rohstoffe und Arbeitsstunden dem Endpreis entgegenstellt. In rund drei Jahren soll sie damit Profit machen. Daher muss geklärt sein, wo und wie sie die Waren vermarkten möchte, ob weitere Angestellte notwendig sind und wie das Sortiment aufgebaut wird. So kann sie auch von der Werkstatt daheim aus ein erfolgreiches G aufbauen und führen.

Gewerbe

Steuerrecht und Gewerbefinanzen

Gewerbetreibende führen Buch und zahlen eine Gewerbesteuer. Die Anmeldung kostet einen einmaligen Betrag. Versicherungsbeiträge und ähnliche Zahlungen tragen die Unternehmer allein. Gewerbebetriebe können sich um Förderungen regional und auf Bundesebene bewerben.

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