Für Gewerbetreibende ist das örtliche Gewerbeamt (GA) Ansprechpartner rund um Anmeldung eines Gewerbes, Eintragung in das Gewerberegister der Stadt, Informationserhebung zu den gewerblichen Tätigkeiten und die Ausstellung des Gewerbescheins. Selbstständige, die ein Gewerbe anmelden möchten, müssen sich zuerst vor Ort über die Voraussetzungen der Ausstellung des Gewerbescheins informieren. Das Amt unterscheidet nach Branchen erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe und kann Gewerbe ebenso untersagen, oder prüfen lassen. In vielen Städten teilt sich das Amt die Räumlichkeiten mit Bereichen des Ordnungsamtes, da sich viele Tätigkeiten der Behörden überschneiden und ergänzen.
Im Billomat Magazin erklären wir dir, ob und wann du als Blogger ein Gewerbe anmelden musst. Außerdem verraten wir dort den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender.
Das Amt gliedert sich wie jede Behörde in verschiedene Bereiche, an welche Gewerbetreibende und Bürger sich wenden können. So sorgen sich die verschiedenen Bereiche des Gewerbeamtes gemeinsam für die Einhaltung der Gewerbeordnung, führen beratende Tätigkeiten und Anordnungen aus und können diverse Erlaubnisdokumente ausstellen. Bei rechtlich begründetem Interesse an einer Auskunft zu Daten des Gewerberegisters nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) können private und öffentliche Personen außerdem um Einsicht in Daten der im Gewerberegister geführten, angemeldeten Gewerbe bitten. Das Gewerberegister ist jedoch kein öffentliches Register, die Einsicht kann verwehrt werden. Auch die Anmeldung eines Gewerbes kann durch das Amt untersagt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Legalität oder Bonität der Anmeldenden besteht. Rückfragen zu bestehenden Gewerben und Erneuerung des Gewerbescheins sind stets zuerst an das Amt zu richten, auch bei Betrieben, die gleichzeitig bei einer Handelskammer gemeldet sind.
Bitte beachte aber, dass das Gewerbeamt nicht für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständig ist. Diese Aufgabe übernimmt der Finanzamt, an das Du Deine Steuererklärung als Gewerbetreibender übermittelst.
Ähnliche Fragen: