Die Gewerbeanmeldung steht vor der Aufnahme einer jeden Gewerbetätigkeit. Zuständig für die Anmeldung ist das örtliche Ordnungs- oder Gewerbeamt, das im Falle einer Aufgabe des Gewerbes auch die Gewerbeabmeldung entgegennimmt. Zur Anmeldung eines Gewerbes sind Selbstständige verpflichtet, wenn ihre Tätigkeit nicht freiberuflich oder landwirtschaftlich fokussiert ist. Handwerkliche und industrielle Berufe werden außerdem mit dem Gewerbe an die zuständige Industriekammer bzw. Handwerkskammer gemeldet und müssen ggf. Nachweise zur Qualifikation vorlegen. Die Anmeldung eines Gewerbes ist gebührenpflichtig. Nach der Anmeldung wird ein sogenannter Gewerbeschein ausgestellt.
Muss man als Blogger ein Gewerbe anmelden? Jein! Die Bedingungen dafür liest du in unserem Billomat Magazin.
Mit der Gewerbeanmeldung meldet ein Unternehmensgründer in der Regel ein sogenanntes stehendes Gewerbe an. Das stehende Gewerbe bezeichnet einen Gewerbebetrieb, der sich in einer festen Betriebsstätte befindet. Neben dem stehenden Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung auch für eine neue Zweigniederlassung oder eine Zweigstelle eines bereits bestehenden Betriebs erforderlich. Daneben sind auch eine Geschäftsaufgabe, eine Verlegung des Betriebs oder die Änderung des Gegenstands des Geschäfts sowie die Hinzunahme von bisher nicht bezeichneten Waren oder Leistungen beim Gewerbeamt anzuzeigen. Auch der Automatenverkauf ist beim Gewerbeamt anzumelden. Bei der Meldung im Gewerbeamt erteilt die Behörde einen Gewerbeschein oder eine entsprechende Bescheinigung über eine anderslautende Meldung. Die Gewerbeanmeldung ist für alle Gewerbebetriebe ausreichend, die keine Gewerbeerlaubnis oder weitere Genehmigungen erfordern.
Die Gewerbeordnung führt in § 14 GewO aus, wann eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Demnach entsteht die Meldepflicht in folgenden Situationen:
Wer ein Gewerbe anmelden muss, richtet sich nach der Art der ausgeübten Tätigkeit. Vier Punkte müssen erfüllt sein, damit die Gewerbeanmeldung positiv angenommen wird:
Die gewünschte Tätigkeit muss selbstständig ausgeübt werden und sich nach außen richten. Das heißt, dass eine Gewerbetätigkeit innerhalb eines Unternehmens mit dem Unternehmen selbst als einzigem Kunden ausgeschlossen ist. Der Gewerbetreibende muss außerdem auf eigene Rechnung arbeiten und darf mit seiner Tätigkeit nicht angestellt sein. Er muss das Gewerbe auf lange Sicht ausüben wollen, kurzfristige Tätigkeiten werden häufig nicht anerkannt, oder führen bei einer Ab- und erneuten Anmeldung zu Problemen. Das Ziel der gewerblichen Tätigkeit muss das Erwirtschaften von Gewinnen sein, es muss also eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
Zusätzlich gibt das Berufsfeld selbst Aufschluss darüber, ob eine Freiberuflichkeit möglich ist, oder nur ein Gewerbe in Betracht kommt. Freiberufler können ausschließlich in den sogenannten freien Berufen tätig sein. Neben Künstlern, Journalisten und Medienschaffenden gehören hierzu auch Ärzte, Therapeuten oder Anwälte. Handwerkliche und produzierende Arbeiten werden stets als Gewerbe oder Unternehmen angemeldet. Als logische Konsequenz sind diese Berufe dann auch – im Gegensatz zu Freiberuflern – zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
Um ein Gewerbe anzumelden, werden zuerst die notwendigen Anmeldeformulare von der Website des zuständigen Gewerbeamtes heruntergeladen und ausgefüllt. Die Anmeldung selbst kann jedoch nur persönlich erfolgen. Dazu vereinbart der Selbstständige einen Termin auf dem Ordnungs- oder Gewerbeamt seines Zuständigkeitsbereiches und legt die Dokumente zusammen mit Personalausweis oder Reisepass vor. Je nach Art des Gewerbes können Qualifikationen nötig werden. Handwerksbetriebe benötigen eine Handwerkskarte, einen Meisterbetrieb eröffnen können nur qualifizierte Handwerker, die über den Titel verfügen. Handelnde Unternehmen benötigen einen Handelsregisterauszug, beim Handel mit gebrauchten Gegenständen und in der Sicherheitsbranche kann ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig werden. International Zugezogene ohne deutsche Staatsbürgerschaft benötigen neben der gültigen Aufenthaltsgenehmigung eine Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung, für EU-Ausländer entfällt dank Freizügigkeit die Aufenthaltsgenehmigung.
Nachdem alle Dokumente vorliegen und korrekt ausgefüllt wurden, wird der Anmeldung entweder zugestimmt, oder diese abgelehnt. Für die Anmeldung selbst ist mit Kosten von 10 bis 60 Euro zu rechnen. Der Gewerbetreibende kann nun sein Gewerbe ausüben und ist automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer. Versicherungen müssen nach der Aufnahme eines Gewerbes meist neu geregelt werden, die Art der Abrechnung der Tätigkeit richtet sich nach Umsatz und Geschäftsfeld.
Das Gewerbeamt übermittelt die Daten aus den eingehenden Gewerbeanmeldungen regelmäßig an verschiedene Behörden, die für unterschiedliche Aufgaben zuständig sind. So erhalten die folgenden Stellen zur Durchführung ihrer Aufgaben die von ihnen benötigten Daten aus Gewerbeanmeldungen:
Bei der Übermittlung der Anzeigeinformationen an Dritte muss das Gewerbeamt darauf achten, dass es sich auf diejenigen Daten beschränkt, die zur Erfüllung der jeweiligen behördlichen Aufgaben erforderlich sind. So muss beispielsweise die Anmeldung eines Einzelunternehmens, das keine Mitarbeiter beschäftigt, nicht an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden.
Der Gewerbeschein ist für alle Unternehmen erforderlich, die die Pflicht zur Gewerbeanmeldung haben. Diese besteht grundsätzlich für jeden, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte. Der Gewerbeschein ist nicht nur die Bestätigung des Gewerbeamts für die Anmeldung des Gewerbes, sondern auch die formale Erlaubnis, um den Gewerbebetrieb offiziell zu führen. Grundsätzlich sind die freien Berufe oder Katalogberufe von der Gewerbepflicht ausgenommen. Eine Liste der freien Berufe findet sich im Einkommensteuergesetz § 18 EStG. Daneben müssen auch Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei und im Bergbau keinen Gewerbeschein haben, um ihre Tätigkeit auszuüben.
Auch wer hauptberuflich in einem Angestelltenverhältnis arbeitet und nur im Nebenberuf einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, mit der er dauerhaft Gewinn erzielen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Die Höhe der Einkünfte ist für die Gewerbeanmeldung ebenso unerheblich wie der zeitliche Umfang, den die nebengewerbliche Tätigkeit umfasst. Denn auch niedrige Einkünfte aus dem Nebengewerbe müssen regulär gegenüber dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden.
Welche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind, hängt von der Tätigkeit und von der Rechtsform des Unternehmens ab. Grundsätzlich müssen alle angehenden Gewerbetreibende die folgenden Unterlagen vorlegen:
Für einige Branchen gelten spezielle Vorschriften, die eine Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes erfordern. Meldet der Antragsteller ein erlaubnispflichtiges Gewerbe an, sind weitere Unterlagen vorzulegen. In der Regel bestätigen diese Unterlagen, dass der Antragsteller über die Erlaubnis verfügt, den Beruf, für den er sein Gewerbe anmelden möchte, auch auszuüben. Abhängig von branchentypischen Besonderheiten sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Ähnliche Fragen: