Gewerbeschein

Der Gewerbeschein wird gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) benötigt, wenn ein Gewerbe oder Kleingewerbe angemeldet werden soll, oder sich der Tätigkeitsbereich des zuvor ausgeübten Gewerbes ändert.
Für einige Gewerbe unterliegt seine Ausstellung keinen besonderen Anforderungen. Erlaubnispflichtige Gewerbe, welche einer Genehmigung durch eine Kammer (IHK), ein Regierungsamt oder den Nachweis einer höheren Qualifikation bedürfen, können nur nach Rücksprache mit der jeweiligen Behörde ausgestellt werden.

Muss ich als Blogger ein Gewerbe anmelden und wo liegt der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler? Diese Fragen beantworten wir im Billomat Magazin und geben dir außerdem eine Anleitung zur Anmeldung eines Nebengewerbes an die Hand.

Der richtige Ansprechpartner für einen Gewerbeschein

Für Handwerksberufe ist die örtliche Handwerkskammer zuständig. Viele Handwerksberufe dürfen nur mit Nachweis eines gültigen Meisterbriefes in der Selbstständigkeit ausgeübt werden. Gesundheits- und Pflegeberufe sind je nach Bundesland über das Gesundheitsamt oder Regierungspräsidium anzumelden.
Im Zweifelsfall ist die örtliche Gewerbeaufsichtsbehörde für die Prüfung der Gewerbeanmeldung zuständig. Nicht geschützte Berufe und allgemeine Tätigkeiten erhalten die Genehmigung nach positiver Prüfung der Personal- und Steuerdaten. Der Schein wird, sind alle Anforderungen erfüllt, durch das Gewerbeamt ausgestellt. Auf den meisten Ämtern fallen hierbei Gebühren an, welche sich im Bereich von 10 Euro bis 45 Euro bewegen. Die Kosten richten sich nach der Art des angemeldeten Gewerbes (siehe auch Gewerbesteuer, Gewerbesteuerhebesatz) und dem damit verbundenen Zeitaufwand in der Bearbeitung.

Gewerbeschein korrekt beantragen

Vor der Anmeldung eines Gewerbes sollte auch im Kleingewerbe die Planung der Selbstständigkeit und Konkretisierung des Tätigkeitsfeldes stehen. Eventuelle Anträge auf Fördermittel zur Neugründung müssen stets vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden, d.h. je nach Umfang der Tätigkeit wird im Vorhinein die Erstellung eines Business- und Budgetplans nötig. Geschäfts- und Arbeitsstätten sollten bereits angemietet sein.
Die Gewerbeanmeldung kann nicht elektronisch oder postalisch erfolgen. Der Termin auf dem Gewerbeamt ist für ein Gewerbe Anmeldende unumgänglich. Existenzgründer sollten dennoch im Voraus das aktuelle, auf den Behördenwebsites herunterladbare, Dokument GewA1 zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und zu dem persönlichen Termin mitbringen. Eine Einsendung des Dokumentes allein führt nicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Zu der Anmeldung sind mitzubringen:

  • Dokument GewA1
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung
  • geeignete Nachweise

Die Erklärung, welche Dienstleistungen und Tätigkeit in dem neuen Gewerbe ausgeübt werden soll, sollte ausführlich, jedoch nie zu detailliert erfolgen. Ändert sich die Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres zu eklatant, muss ein neues Gewerbe angemeldet werden. Außerdem sind die fachspezifischen Nachweise vorzulegen.
Etwas umfangreicher ist die Anmeldung einer Kapitalgesellschaft im Gewerbe. Hier werden spezifische Verträge der Gesellschafter benötigt.

Sonderfälle des Gewerbescheins

Der Gewerbeschein wird auch nötig, wenn etwa auf Onlineplattformen Verkäufe stattfinden, die über eine persönliche Veräußerung hinausgehen. Wer Waren gezielt einkauft, um sie weiterzuverkaufen, oder mehr als ~ 40 Artikel im Quartal bei Ebay oder einer anderen Auktionsplattform anbietet, muss ohne Gewerbeanmeldung mit einer Steuerprüfung rechnen.

>> Weitere Informationen findest du im Artikel: Verkaufen auf EBay: Ab wann bin ich ein gewerblicher Verkäufer?

Der Gewerbeschein für Minderjährige

Das Gewerbeamt kann außerdem unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichtes einen Gewerbeschein für Minderjährige ausstellen. Dieser ist jedoch mit einer unbeschränkten Geschäftsfähigkeit verbunden und bleibt daher eine Einzelfallentscheidung.