Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine in Deutschland festgelegte Ertragssteuer, die auf den Gewerbeertrag eines Betriebs erhoben wird. Darunter fallen Kapitalgesellschaften und andere Betriebe, die unter das Einkommenssteuerrecht fallen. Sie wird erhoben aufgrund einer Form des Äquivalenzprinzips, das bedeutet Gewerbe müssen ihren Ertrag aus der Verantwortung heraus versteuern, dass sie durch ihre Existenz für die angesiedelte Region zur Last fallen und Kostenverursachung vermutet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbesteuer und Umsatzsteuer? In unserem Magazinartikel „Wer zahlt welche Unternehmenssteuern“ erfährst Du es.


  1. Was ist die Gewerbesteuer?
  2. Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?
  3. Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
  4. Wie berechnet man die Gewerbesteuer?
  5. Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?
  6. Was bedeutet die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer?
  7. Deutsches Unikat

Was ist die Gewerbesteuer?

In Deutschland erheben die Gemeinden und Kommunen die Gewerbesteuer, deren Regelungen im (GewStG) niedergelegt sind. Die Gemeinden besteuern jeweils mit der GewSt die Ertragskraft von Firmen, die in ihrem Verwaltungsgebiet angesiedelt sind.

Die Höhe des Gewerbesteuerbetrags richtet sich insbesondere nach dem Gewinn, den ein Betrieb innerhalb eines Kalenderjahres erzielt hat.

Die Steuer ist eine sogenannte Real- oder Objektsteuer, da sie sich auf ein Steuerobjekt, das in einem Unternehmen besteht, bezieht. Sie ist außerdem eine zentrale Einnahmequelle für die Kommunen, mit der diese einen Großteil ihrer Ausgaben finanzieren.

Wer muss Gewerbesteuer bezahlen?

Grundsätzlich muss jeder Gewerbebetrieb, der innerhalb von Deutschland ansässig ist, Gewerbesteuer bezahlen. Ausschlaggebend für die Gewerbesteuerpflicht ist die gewerbliche Tätigkeit und die Rechtsform des Betriebs. So muss jede Firma, die bei ihrer Gründung ein Gewerbe anmelden muss, auch GewSt bezahlen.

Betroffen sind beispielsweise Firmen aus der Industrie, der Handel, das Handwerk, Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG oder Dienstleistungsbetriebe. Freiberufler sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind ganz von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Für bestimmte Unternehmensformen gilt ein Befreiungsbetrag.

Für welche Firmen gilt der Freibetrag?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, wie beispielsweise Einzelkaufleute, GbR oder KG genießen einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.

Liegt ihr Betriebsgewinn bzw. Gewerbeertrag unterhalb dieses Betrags, müssen Betriebe dieser Unternehmensformen keine GewSt abführen. Alle Beträge oberhalb des Befreiungsbetrags unterliegen für diese Firmen der Besteuerung.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Für die Berechnung des Gewerbesteuerbetrags wenden die Kommunen eigene Hebesätze an, die sie innerhalb bestimmter gesetzlicher Vorgaben für jedes Kalenderjahr selbst festsetzen.

Um den Gewerbesteuerbetrag zu bestimmen, wird im ersten Schritt der einheitliche Steuersatz von 3,5 Prozent angesetzt. Der Steuersatz der GewSt wird als Steuermesszahl bezeichnet, der zusammen mit dem Hebesatz (Angabe in Prozent) zum Steuerbetrag führt. Multipliziert man den Jahresgewinn mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent, erhält man den Steuermessbetrag als Grundlage für die Ermittlung des zu bezahlenden Steuerbetrags.

Im zweiten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebel multipliziert, den die Gemeinden jeweils innerhalb ihrer Verwaltungshoheit bestimmt haben. Der Hebel beträgt innerhalb von Deutschland mindestens 200 Prozent und ist nach oben offen.

Im Durchschnitt bewegt sich der hebelnde Prozentsatz der Gemeinden zwischen 200 bis 550 Prozent. Dabei liegen in der Regel die Hebesätze in den Großstädten in oberen Bereichen, während ländliche Gemeinden ihre Hebesätze niedriger anlegen.

Wie berechnet man die Gewerbesteuer?

Zur Kalkulation der GewSt sind drei Werte erforderlich:

  1. Jahresgewinn
  2. Steuermesszahl
  3. Hebesatz der jeweiligen Gemeinde

Bestandteile zur Berechnung der Gewerbesteuer

Bei der Ermittlung des Gewerbesteuerbetrags ist der Jahresgewinn eines Unternehmens mit der Steuermesszahl zu multiplizieren. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag.

Im zweiten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebe-Prozentsatz der Gemeinde multipliziert, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.

Die Berechnung der Gewerbesteuer (GewSt)
Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus einer Verrechnung von Jahresgewinn, Steuermesszahl und Hebesatz.

Beispiel für die Kalkulation der Gewerbesteuer allgemein

Ein Handelsunternehmen mit Sitz in Hannover hat einen Jahresgewinn von 100.000 Euro erzielt. Wie hoch ist der Gewerbesteuerbetrag?

Rechnung:

  • Jahresgewinn = 100.000 Euro
  • Steuermesszahl = 3,5 Prozent
  • Hebeprozentsatz der Stadt Hannover im Jahr 2020 = 480 Prozent
  • Gewerbesteuermessbetrag: 100.000 Euro * 3,5% = 3.500 Euro
  • Gewerbesteuer: 3.500 Euro * 480 ./. 100 = 16.800 Euro
  • Der Betrieb muss 16.800 Euro GewSt bezahlen.

Beispiel für die Berechnung der Gewerbesteuer von Einzelunternehmen

Betriebe, die den befreienden Betrag von 24.500 Euro in Anspruch nehmen können, ziehen diesen bei der Kalkulation der GewSt von ihrem Jahresgewinn ab. Danach führen sie die weiteren Rechenschritte durch. Ein Einzelunternehmer mit Sitz in Hannover hat einen Jahresgewinn von 100.000 Euro erzielt. Wie viel GewSt muss der Gewerbetreibende bezahlen?

Rechnung:

  • Jahresgewinn: 100.000 Euro – 24.500 (Befreiungsbetrag) = 75.500
  • Gewerbesteuermessbetrag: 75.500 * 3,5% (Steuermesszahl) = 2.642,50
  • Gewerbesteuer: 2.642,50 * 480 ./. 100 (Hebeprozentsatz Hannover 2020) = 12.684
  • Der Einzelunternehmer muss 12.684 Euro GewSt bezahlen

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Betriebe müssen einmal jährlich eine Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt schicken. Die Abgabefrist endet am 31. Juli des Folgejahres nach dem Abrechnungszeitraum. Ist mit der Bearbeitung der Steuererklärung ein Steuerberater beauftragt, endet die Frist am 28. Februar des übernächsten Jahres, das auf den Abrechnungszeitraum folgt. Nach Erhalt der Gewerbesteuererklärung ermittelt das Finanzamt den Betrag und informiert die Gemeinde über das Ergebnis. Diese erlässt daraufhin einen Gewerbesteuerbescheid.

Nach der Festsetzung des Gewerbesteuerbetrags ist neben der Schuld des vorangegangenen Jahres auch die Steuer für das aktuelle Wirtschaftsjahr im Voraus zu entrichten. Die Vorauszahlung für das aktuelle Kalenderjahr wird in vier Teile aufgeteilt und ist jeweils innerhalb einer festgesetzten Frist zu entrichten. Die Zahlungsfristen enden jeweils zum 15. Kalendertag der Monate Februar, Mai, August und November.

Was bedeutet die Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer?

Der Gewerbesteuerbetrag, den ein Betrieb gezahlt hat, ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das hat zur Folge, dass die bezahlte Steuer den Gewinn des Unternehmens nicht entsprechend mindert.

Im Gegenzug kann die Steuer jedoch bei der Ermittlung der Einkommensteuer von Inhabern betroffener Firma pauschal auf den zu bezahlenden Einkommensteuerbetrag angerechnet werden.

Deutsches Unikat

Vergleichbare Steuern werden in anderen EU-Staaten oder Wirtschaftsländern nicht erhoben. Als Gemeindesteuer bildet sie in Deutschland das Fundament der steuerlichen Einnahmen und sorgt so für die finanzielle Grundlage des deutschen Gemeindewesens.

Da die GewSt allerdings stark von der vorherrschenden Konjunktur abhängig ist, können die Einnahmen für die Kommunen von Jahr zu Jahr entsprechend variabel ausfallen. Nach Paragraph 3 Absatz 2 der Abgabenverordnung zählt sie zu den Real- oder Sachsteuern und wird rechtlich durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuerdurchführungsverordnung gesichert.

Damit eine Steuer erhoben werden kann, muss der Gewerbeertrag des jeweiligen Betriebes vorliegen.

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