Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz gehört ebenso wie der Grundsteuerhebesatz zu den Hebesätzen von Kommunen und Gemeinden. Der so genannte Hebesatz ist ein einheitlich festgelegter Prozentsatz für die Erhebung der dazu gehörenden Steuer. Der Hebesatz bildet die Grundlage, auf der die zu entrichtende Gewerbesteuer durch einen vorgegebenen Rechenweg ermittelt wird. Dabei dienen der Gewerbesteuerhebesatz und der Steuermessbetrag als Faktoren zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld. Der Hebesatz orientiert sich, wie auch der Grundsteuerhebesatz, an den finanziellen Gegebenheiten der Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird.

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Was ist die Gesetzesgrundlage für den Gewerbesteuerhebesatz? – ein Kurzüberblick

Die gesetzliche Grundlage für den Gewerbesteuerhebesatz findet sich im Gewerbesteuergesetz . 

Das Gesetz bestimmt die Gemeinde als berechtigt, den Hebesatz zu bestimmen. Auf dessen Basis ist die Gewerbesteuerschuld zusammen mit dem Stuermessbetrag zu ermitteln. Auch die Laufzeiten für die Gültigkeit des bestimmten Gewerbesteuerhebesatzes sind hier festgelegt. Dabei muss der Beschluss über die Festsetzung oder eine Änderung im Steuerhebesatz bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden. Bestimmt eine Gemeinde keinen höheren Gewerbesteuerhebesatz, dann gilt der Hebesatz von 200 Prozent. 

Bei einer Gebietsreform von Gemeinden bestimmt die Landesregierung auf bestimmte Zeit über den Gewerbesteuerhebesatz. Dem Verhältnis von Gewerbe- und Grundsteuerhebesatz sind ebenso wie ihrer Höhe Grenzen durch das jeweilige Landesrecht gesetzt.

Gewerbesteuerhebesatz

Wie sieht der Gewerbesteuerhebesatz im Detail aus?

Der Gewerbesteuerhebesatz wird für jedes Kalenderjahr durch Kommunen und Gemeinden festgesetzt. Dabei kann der Hebesatz für nur ein Kalenderjahr oder über den Zeitraum von mehreren aufeinander folgenden Kalenderjahren festgelegt werden. (Vergleiche dazu auch den Lexikoneintrag zum Geschäftsjahr) Für alle in der betreffenden Gemeinde ansässigen Unternehmen gilt derselbe Satz. Die Kommunen und Gemeinden können ihren Hebesatz jeweils in unterschiedlichen Höhen bestimmen und unabhängig voneinander festlegen.  

Wo liegen die Grenzen für die Festlegung von Hebesätzen?

Der Gewerbesteuerhebesatz unterliegt hinsichtlich seiner Festlegung durch die Kommunen und Gemeinden gesetzlich vorgegebenen Grenzen. So weist das Gewerbesteuergesetz im § 16 Abs. 5 GewStG Kommunen und Gemeinden an, dass die im jeweiligen Landesrecht vorgegebenen Grenzen für den Gewerbesteuer- und den Grundsteuerhebesatz einzuhalten sind. Die Grenzen betreffen einerseits das Verhältnis, in dem der Grundsteuerhebesatz für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, der Grundsteuerhebesatz für Grundstücke und der Gewerbesteuerhebesatz zueinander stehen müssen. Andererseits legt das Landesrecht fest, welche Höchstsätze die Kommunen und Gemeinden bei der Festlegung der Hebesätze nicht überschreiten dürfen. Zudem bestimmt das Landesgesetz auch eigens über Ausnahmeregelungen einzelner Kommunen und Gemeinden. 

Gewerbesteuerhebesatz und Grundsteuerhebesatz

Der Hebesatz für die Grundsteuer kann in jeder Kommune oder Gemeinde vom Gewerbesteuerhebesatz abweichen. Die Festlegung des Gewerbesteuer- und des Grundsteuerhebesatzes können getrennt voneinander stattfinden. Die Höhe von Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesatz bestimmen über die Höhe der jeweils zu bezahlenden Steuerschuld. 

Höhen von Gewerbesteuerhebesatz und Grundsteuerhebesatz innerhalb der Kommune

Bei der Feststellung und Festlegung der Hebesätze innerhalb von Kommunen können sich die Gemeinden an den benachbarten Gemeinden orientieren. Auf Kommunalebene ergibt es Sinn, keine allzu hohen Unterschiede zwischen den Sätzen anzulegen, außer die Wirtschaft soll bewusst in eine Gemeinde gelenkt werden. Um das Entstehen von sogenannten Steueroasen zu vermeiden, ist die Mindesthöhe der Hebesätze mit 200% festgeschrieben. Andersrum überschreitet der Satz selten die 400%.

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer bewegen sich meist zwischen 250% und 400%, für die Grundsteuer A zwischen 250% und 350%, so wie für die Grundsteuer B im Bereich von 250% bis 400%. Da es einen Hebesatz unter 200% nicht geben kann, kalkulieren Gewerbetreibende meist mit 300%, bevor sie das Gewerbe in einer bestimmten Kommune ansiedeln. Zu hohe Hebesätze bei gleichzeitig hohen Steuereinnahmen (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zu Steuersätze) der Gemeinde vertreiben potentielle Unternehmen. Es ist daher auch im Interesse der Kommunen, die Steuerhebesätze auf einem für alle erträglichen Niveau zu halten.

Berechnung der Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerhebesatz

Für die Berechnung der anfallenden Gewerbesteuer eines Unternehmens sind drei Komponenten erforderlich. Diese sind:

  • Gewinn
  • Gewerbesteuermessbetrag
  • Gewerbesteuerhebesatz

Gewinn

Der Gewinn eines Unternehmens ergibt sich aus der Bereinigung von Einkünften und Ausgaben während eines Kalenderjahres. 

Gewerbesteuermessbetrag

Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch das Finanzamt ermittelt. (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Steuerprüfung) Bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags wird die Steuermesszahl eingesetzt. Die Steuermesszahl dient neben dem Gewerbesteuerhebesatz als einheitlicher Faktor bei der Feststellung von Gewerbesteuerschuld. Seit 2009 liegt die Höhe der Gewerbesteuermesszahl in allen Kommunen und Gemeinden einheitlich bei 3,5 %. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich aus dem auf volle 100 Euro nach unten abgerundeten Gewinn eines Unternehmens, auf den die Steuermesszahl angewendet wird. 

Die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuermesszahl ist im Gewerbesteuergesetz beschrieben. 

Gewerbesteuerhebesatz

Bei der Ermittlung der Gewerbesteuerschuld wird am Ende der errechnete Gewerbesteuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. 

Kurzer Rechenweg zur groben Ermittlung von Gewerbesteuerschuld

Zur groben Ermittlung der Gewerbesteuerschuld wird der Gewinn eines Unternehmens mit der Gewerbesteuermesszahl und dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich ein Richtwert für die voraussichtlich zu bezahlende Gewerbesteuerschuld.  Sowohl die Gewerbesteuermesszahl als auch der Gewerbesteuerhebsatz werden in Prozentpunkten angegeben.

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