Als Gewinn wird die Summe einer Währung bezeichnet, die ein Unternehmen oder eine natürliche Person an einem Geschäft verdient. Dafür müssen vom Verkaufspreis sämtliche entstandene Kosten subtrahiert werden.
Aus buchhalterischen Gründen unterscheidet man in der Regel noch zwischen einem Vorsteuer- und einem Nachsteuergewinn. Das Ergebnis nach der Abführung der steuerlichen Abgaben wird aus diesem Grund häufig auch als Profit bezeichnet. So soll verdeutlicht werden, dass die Differenz vom Unternehmen vollständig nach eigenem Ermessen weiterverwendet werden darf.
Seit 2014 ist für bilanzierende Unternehmen die E-Bilanz Pflicht. Alle Fakten und Hinweise zur E-Bilanz findest du in unserem Magazin-Beitrag.
Gewinn = Einnahmen (oder erhaltene Leistungen) – Aufwendungen / Kosten
In der Betriebswirtschaft ist „Gewinn“ nicht exakt definiert. Dieser Umstand kann immer dann zu Problemen führen, wenn ein Unternehmen seine Ziele benennt: Die Stärkung des Eigenkapitals kann beispielsweise auch durch Abverkäufe erreicht werden – eine Gewinnmaximierung wird auch dadurch möglich, dass der in einem Jahr erreichte Profit vollständig in mehr Personal oder beispielsweise neue Maschinen investiert wird.
Die meisten Firmen bezeichnen deshalb den Wert als Gewinn, der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung, die für das Finanzamt zu erstellen ist, ergibt. Um zu verdeutlichen, dass einige Aufwendungen der künftigen Gewinnmaximierung dienen, wird häufig zusätzlich eine Investitionsquote ausgewiesen. Gerade aktiennotierte Unternehmen verfahren in dieser Weise, um zu verdeutlichen, welche Ausgaben der Stärkung des Betriebs gedient haben. Und relativieren somit – auf den ersten Blick – zu hoch erscheinende Ausgaben.
Der Gewinn eines Unternehmens ist nicht immer aus dem Jahresabschluss ersichtlich. Manche Unternehmen müssen ihre GuV-Rechnung nicht offen legen. Folglich kann der Gewinn nicht aus dieser abgelesen werden. Das Ergebnis der GuV-Rechnung eines Unternehmens wird mit dessen Eigenkapital verrechnet. Man spricht in diesem Fall vom „Abschließen des GuV-Kontos auf das Eigenkapital-Konto“ Das Eigenkapital befindet sich stets auf der Passivseite der Bilanz
Die weitere Verwendung des Gewinns steht den Betrieben nach eigenem Gutdünken frei. Personen- und Kapitalgesellschaften nehmen in der Regel eine Gewinnausschüttung (Dividendenzahlung) vor, um die Anteilhaber vom Betriebsergebnis profitieren zu lassen. Oftmals werden aber gerade die Aktiengesellschaften von ihren Anteilhabern dazu gedrängt gewisse Prozentsätze des Gewinns eines Geschäftsjahres auszuschütten.
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