Das Girokonto stellt die am meisten genutzte Form des Zahlungskontos dar, das durch Privatkunden für Zahlungsausgänge und -eingänge genutzt wird. Die Buchungen erfolgen dabei zum Beispiel per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag.
Du hast dich gerade selbstständig gemacht und möchtest nun ein Geschäftskonto bei einer Bank eröffnen? Billomat gibt dir im Artikel „Geschäftskonto eröffnen: Worauf müssen Selbstständige achten?“ Tipps dazu.
Viele Zahlungen sind heute nur noch per Buchung möglich. Die Anzahl der Händler und Dienstleister, die Schecks und Bargeld akzeptieren, sinkt im deutschsprachigen Raum beständig.
Da sich für einige Geschäftsformen Nachteile ergeben würden, wenn sie Bareinnahmen verbuchen, hat sich das Prinzip des Begleichens von Rechnungen per Überweisung durchgesetzt. Im Privatrahmen werden hierfür Girokonten genutzt, beruflich Geschäftskonten, die eine höhere Latenz der Überweisungen und automatisierten Anweisungen zulassen. Das Umlaufkonto („giro“ : Ital.“Umlauf, Kreis“) wird außerdem zur Zahlung mit Hilfe der Girocard benötigt, die 2007 die bis dahin gängige EC-Karte (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Electronic Cash) ersetzte.
Durch diese Karte kann an Verkaufsstellen über ein Abrechnungssystem die Karte eingelesen und eine Lastschrift bzw. Geldeinzug vom Käuferkonto veranlasst werden, Vorbehalt einer positiven Deckung über den Betrag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Es wird vermutet, dass die ersten privaten Konten, von denen Geld auf ein anderes Konto bewegt werden konnten, um dass 11. Jahrhundert n.Chr. datieren. Sie waren wahrscheinlich Nachfolger des islamischen Hawala-Systems, bei dem Händler untereinander als Banken fungierten und das Geld von einer Bank auf die andere verschoben werden konnte.
In Europa setzte sich das System ab dem 14. Jahrhundert im überregionalen Zahlungsverkehr unter Händlern und Produzenten durch. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war das bargeldlose Zahlen wohlhabenden Bürgern und Handelsgesellschaften vorbehalten. Dies änderte sich mit der Einführung des Postscheckdienstes 1906 durch die PTT in der Schweiz, eine Art erstem günstigen Girokonto. Ab diesem Punkt wurden Löhne, Gehälter, Mieten und andere größere Geldposten zu Teilen bargeldlos angewiesen. Das Zahlen von kleineren Beträgen in Geschäften wurde erst mit Einführung der ersten Eurocheque-Karten 1975 möglich und konnte sich ab 2002 durchsetzen.
Nach §355 HGB bildet das Girokonto eine Art des Kontokorrentkontos, welches zum ständigen Umlauf gedacht ist und jeden Tag mit einem Saldo abgeschlossen wird. Um das Konto zu eröffnen muss eine der beiden Vertragsparteien Kaufmann nach §1 Abs. 1 HGB sein. Diese Bedingung wird durch Banken erfüllt, wobei der andere Vertragspartner meist eine Privatperson ist.
Girokonten können verschiedene Konditionen aufweisen. Dazu gehörten ein Mindesteingang von finanziellen Mitteln, festgelegte Soll- und Habenszinsen (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zu Soll und Haben), oder eine Gebührenordnung zur Nutzung von Überweisungen, Daueraufträgen und Kontoauszügen.
Manche Anbieter bieten den Kunden diese Dienste nur noch in Onlineform an und verzichten auf eigene Filialen oder sogar Bankautomaten. Theoretisch jedoch kann von den Girokonten auch Bargeld bis zu einem festgelegten täglichen Rahmen abgehoben werden.
Werden die Finanzen auf dem Konto längere Zeit nicht genutzt, sollte stattdessen die Form eines Sparkontos genutzt werden. Für berufliche Zwecke bietet sich ein geschäftliches Konto an. Dieses ist meist mit Kontoführungskosten verbunden, lässt jedoch mehrere hundert Buchungen pro Monat zu und ist damit für Unternehmen und Unternehmer geeignet. Wann dieser Rahmen erreicht ist, unterscheidet sich von Bank zu Bank.