GoB

GoB, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind die Grundlage für die handelsrechtliche Bilanzerstellung eines Unternehmens. Durch Anwendung der GoB soll gewährgeleistet werden, dass die Buchführung eines Unternehmens so beschaffen ist, dass es für sachverständige Dritte jederzeit und innerhalb einer angemessen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Entstehung und Abwicklung von Geschäftsvorfällen zu verschaffen und einen Überblick über die Lage des Unternehmens zu erhalten.

Rechnungen richtig speichern: Im Billomat Magazin erklären wir dir die Dokumentationspflicht nach GoBD.

Die wesentlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind:

  • Vollständigkeit der Buchführung
  • formelle Richtigkeit
  • materielle Richtigkeit
  • Rechtzeitigkeit der Buchung
  • Ordnungsmäßigkeit der Buchung
  • Nachprüfbarkeit

GoB

Die Grundsätze besagen unter anderem, dass in der Buchführung keine Geschäftsvorgänge weggelassen, anders dargestellt oder hinzugefügt werden dürfen. Buchungsbeleg müssen fortlaufend nummeriert und ursprüngliche Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden. Buchungen müssen durch Belege nachprüfbar sein, keine Buchung darf ohne einen entsprechenden Beleg vorgenommen werden.

Bei einer EDV-gestützten Buchführung (Vergleiche hierzu den Beitrag zu EDV Buchhaltung) müssen Belege jederzeit durch Ausdruck oder die Ausgabe auf Mikrofilm zur Verfügung gestellt werden können. Der Grundsatz der Rechtzeitigkeit bedeutet, dass Buchungen zeitnah und in ihrer zeitlichen Reihenfolge vorgenommen werden müssen. Bestimmte Vorgänge, wie Kassenausgaben und Kasseneinnahmen sollen in der Regel täglich dokumentiert werden. Die Bücher und Buchungsbelege müssen für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss des Geschäftsjahres aufbewahrt werden.

Folgen bei Verstößen gegen die GoB

Verstöße gegen die GoB sind zum Beispiel fehlende Aufzeichnungen in den Büchern oder keine Ausdruckmöglichkeit für Belege bei EDV-gestützter Buchführung. Bei Nichtbuchung oder Falschbuchung von Geschäftsvorfällen liegen materielle Mängel und ein Verstoß vor. Diese können berichtigt, durch eine Schätzung ergänzt oder eine Schätzung des gesamten Ergebnisses auf Basis der Geschäftsunterlagen zur Folge haben.

Bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit der GoB droht dem Unternehmen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage und der Entzug von steuerlichen Vergünstigungen. Zwangsmittel und ein Strafverfahren können ebenfalls eine Folge sein. Strafrechtliche Konsequenzen sind eventuell eine mögliche Insolvenz oder die Verweigerung des Bestätigungsvermerkes bei Kapitalgesellschaften.