Händler sind im klassischen Sinn Kaufleute, die Waren von Herstellern oder im Großhandel auf eigene Rechnung kaufen und diesen Waren anschließend auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung weiterverkaufen. In der Regel werden die Waren von den Händlern vor dem Weiterverkauf nicht verändert. Ein Händler ist in diesem Sinne das letzte Glied in einer Verkaufskette vor dem endgültigen Abnehmer oder Verbraucher der Waren. Erfolgt der Verkauf von Produkten über den Handel, wird dies als indirekter Vertrieb bezeichnet. Beim direkten Vertrieb verkaufen Hersteller ihr Waren ohne Zwischenhandel direkt an Endkunden. Je nach Art und Umfang der Handelstätigkeit lauten die Bezeichnungen für Händler unter anderem
Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die sich vertraglich verpflichtet haben die Waren eines oder manchmal mehrerer bestimmter Hersteller auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu kaufen und zu verkaufen. Der Vertragshändler übernimmt die Lagerhaltung, den Vertrieb, den Kundenservice und die Reparatur sowie gegebenenfalls eine Systemberatung und -betreuung und orientiert sich am Marketing-Konzept des Herstellers. Ein Beispiel sind Automobilhändler, die sich an eine Automarke gebunden haben.
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Exklusiv- oder Alleinvertrieb bedeutet, dass ein Groß- oder Einzelhändler einen Teil oder das gesamte Produktprogramm eines Hersteller in einem vom Hersteller festgelegten Gebiet verkauft. Im Rahmen des Alleinvertriebs verpflichte sich der Händler in der Regel, nur die Ware eines bestimmten Herstellers zu handeln. Oft beschränkt sich der Handel zudem auf einen definierten Kundenkreis.
Fliegende Händler verkaufen ihre Waren ohne eine stationäre Verkaufsstelle an wechselnden Orten und oft mittels eines Verkaufswagens. Hierbei handelt es sich um Einzelhändler, die sich an temporären Nachfragen wie bei Sportveranstaltungen, Stadtfesten oder Wochenmärkten orientieren und Verkaufsstände einrichten. Beispiele sind Souvenirverkäufer an touristischen Attraktionen oder sogenannte Foodtrucks in den Innenstädten.
Einfuhrhändler oder Importhändler sind auf den Import von ausländischer Ware spezialisierte Handelsunternehmen, die im Ausland erworbene Waren an Endkunden, weiterverarbeitende Betriebe oder andere Händler im Inland verkaufen.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Großhändler die Waren beschaffen und sie zu verkaufsfähigen Sortimenten zusammenstellen. Aufkaufgroßhändler beschaffen beispielsweise landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Eier und Gemüse, Schrott, Altglas, Altpapier, Batterien und eine Vielzahl weiterer Wertstoffe, die sie den Anforderungen ihrer Kunde entsprechend konfektionieren oder Zusammenstellen, bevor sie weiterverkauft werden.