Die Bezeichnung Halbfabrikate wird in der Materialwirtschaft verwendet. In der Buchhaltung werden die Produkte in der Regel als unfertige Erzeugnisse oder unfertige Leistung bezeichnet und sind ein Teil des Umlaufvermögens eines Unternehmens.
Ein Halbfabrikat ist ein Vorprodukt, das im Laufe der weiteren Fertigung für die Herstellung anderer Produkte eingesetzt wird. Die Bezeichnung als Halbfabrikat bedeutet nicht, dass dieses Produkt an sich noch nicht fertiggestellt wurde. Es bedeutet, dass es als Vorprodukt Teil eines anderen Produktes ist, das benötigt wird, um dieses andere Produkt bestimmungsgemäß verwenden zu können und in diesem Sinne als noch nicht fertig angesehen werden kann. Beispielsweise sind die Kotflügel eines PKW für den Hersteller von Karosserieteilen Fertigprodukte, sie werden fertig produziert ausgeliefert. Für den Automobilhersteller sind sie jedoch Halbfabrikate, die mit anderen Bauteilen zu einem fertigen Automobil zusammengebaut werden. Ebenso sind elektronische Widerstände für den Hersteller Fertigprodukte und für den Hersteller von Computern ein Halbfabrikat.
Industriezweige, in denen viele Halbfabrikate eingesetzt werden, die von externen Herstellern bezogen werden, sind die Automobilindustrie, die Elektronikindustrie oder auch die Hersteller von Spielzeugen. Insbesondere in der Elektronikindustrie ist die sogenannte Fertigungstiefe der Hersteller oft sehr gering. Das heißt, das beispielsweise Computerhersteller fast alle für einen Computer benötigten Bauteile von Zulieferern kaufen, die Bauteile zusammenbauen und anschließend als fertige Produkte verkaufen. Je höher die Fertigungstiefe ist, umso mehr Halbfabrikate werden in einem Unternehmen für die eigenen Produkte selbst hergestellt. Wenn ein Hersteller ein Halbfabrikat ins Ausland liefert, um von einem anderen Unternehmen daraus fertige Produkte herstellen zu lassen, diese fertigen Produkte anschließend wieder importiert und verkauft, bezeichnet man diesen Prozess als Outward Processing Trade.
In § 266 Abs. 2 Ziff. B I 2 HGB (Handelsgesetzbuch) ist vorgeschrieben, das ein Halbfabrikat als sogenanntes „unfertiges Erzeugnis, unfertige Leistung“ im Umlaufvermögen des Unternehmens auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen sind. Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber, dass Halbfabrikate getrennt von den Fertigerzeugnissen zu bilanzieren sind. Grund hierfür ist, dass die Herstellungs- oder Anschaffungskosten für halbfertige Erzeugnisse deutlich niedriger sind, als der Marktwert der daraus hergestellten fertigen Produkte.
Bei einem selbst hergestellten Halbfabrikat müssen die Herstellungskosten für die Bilanzierung ermittelt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für die benötigten Materialien, die Hilfsstoffe sowie die Kosten für Löhne und Gehälter, die auf diese Produkte entfallen. Bei einem von anderen Herstellern gekauften Halbfabrikat ist der Einkaufspreis anzusetzen. § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB schreibt jedoch vor, dass Halbfabrikate und Fertigprodukte in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei einer Bestandsveränderung zusammengefasst werden.