Handelsbeziehung ist ein Begriff aus der Volkswirtschaftslehre, der im Außenhandel den Handel zwischen zwei oder mehr Staaten bezeichnet. Damit bezieht sich der Begriff auf die geschäftlichen Beziehungen zwischen Importeuren und Exporteuren. Handelsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Staaten sind die Grundlage einer internationalen Arbeitsteilung. Dabei unterhalten inländische Unternehmen langfristig angelegte Beziehungen mit Unternehmen im Ausland. Auf die Handelsbeziehungen haben insbesondere die gesetzlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Staaten einen Einfluss.
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Je nachdem, zwischen welchen sogenannten Wirtschaftssubjekten Handelsbeziehungen bestehen, werden diese unterschiedlich benannt. Unterschieden werden
Alle internationalen, über Landesgrenzen hinweg bestehende Handelsbeziehungen werden zusammengenommen als Welthandel bezeichnet.
Neben der Differenzierung von Handelsbeziehungen nach Art der Wirtschaftssubjekte wird eine Handelsbeziehung zusätzlich auf der Basis der Anzahl der Vertragspartner unterschieden in bilaterale und multilaterale Handelsbeziehungen.
Bilateral bedeutet, dass eine Handelsbeziehung zwischen zwei Unternehmen (Exporteuren/ Importeuren) oder zwischen zwei Staaten besteht. Basis dieser Handelsbeziehungen sind in der Regel gegenseitige Handelsabkommen. Bei zwischenstaatlichen Beziehungen sind die als „trade agreements“ bezeichneten Abkommen die Basis der Handelsbeziehung. Liefer- und Zahlungsbedingungen, auf Englisch terms of delivery and payment, den Incoterms, sind die Grundlage bei Beziehungen zwischen zwei Unternehmen.
Als multilateral wird eine Handelsbeziehung bezeichnet, wenn mindestens drei Unternehmen oder drei Staaten auf der Grundlage von Handelsabkommen wie beispielsweise dem NAFTA Freihandelsabkommen oder dem ASEAN-China-Freihandelsabkommen in Beziehung zueinanderstehen.
Die Handelsbeziehungen zwischen Staaten können mit einer Vielzahl unterschiedlicher Handelsabkommen geregelt werden. Dabei werden die Handelsabkommen anhand des Integrationsrates unterschieden. Der Integrationsgrad bestimmt, wie weitreichend die Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Ländern geregelt sind. Handelsbeziehungen können auf einfachen Handelsverträgen und einfachen bilateralen oder multilateralen Vereinbarungen beruhen. Umfangreiche und weitreichende Abkommen wie beispielsweise zwischen den Ländern der Europäischen Union sind ebenfalls möglich. Vertragsarten bei Handelsbeziehungen sind beispielsweise:
Die Regelung der Beziehungen innerhalb der EU reichen von einem freien Verkehr aller Produktionsmittel, der Niederlassungsfreiheit für Personen und Unternehmen, bis hin zu einer Koordinierung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik.
Grundlage der heutigen Handelsbeziehung innerhalb der EU war der im Dezember 1969 von der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gefasste Beschluss, die Abkommen über die Handelsbeziehung zwischen den EWG Mitgliedstaaten und weiteren Drittstaaten stufenweise zu vereinheitlichen und gemeinsame Abkommen auszuhandeln. Heute dürfen neue Handelsabkommen mit Ländern außerhalb der EU nur noch gemeinschaftlich von den Mitgliedsländern ausgehandelt und geschlossen werden. Diese zentralisierte Gestaltung einer Handelsbeziehung mit Drittländern ist einer der Gründe für den Brexit, den Wunsch Großbritanniens aus der EU auszutreten.