Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die in einem fest definierten Bezirk verschiedene Aufgaben für ihre Mitglieder übernimmt. Dabei handelt es sich um eine Selbstverwaltung für das Handwerk. Darüber hinaus übernimmt die Handwerkskammer auch die Aufsicht über die regionalen Handwerksinnungen. Selbstständige Handwerker sind mit Eintritt in ihren Berufsstand verpflichtende Mitglieder in der Handwerkskammer.

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Geschichte und Aufgaben der Handwerkskammer

Die Handwerkskammern zeigen sich nur für die Belange der niedergelassenen Handwerker zuständig. Dies unterscheidet die Handwerkskammern von der IHK, die die Vertretung der Interessen für Industrie und Handel übernimmt.
Die Handwerkskammern haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie gehen auf das Handwerksgesetz zurück, das im Deutschen Reich im Jahre 1897 erlassen wurde. Die Aufgaben der Handwerkskammern sind in der Handwerksordnung geregelt. Sie unterstützen den Handwerker bei der Wahrung seiner Interessen und bieten Hilfe bei der Auseinandersetzung mit den Behörden an. Die Handwerkskammern sind für den Eintrag der Handwerker in die Handwerksrolle zuständig. Darüber hinaus wird die Ausbildung von Gesellen geregelt und die Aufsicht über die Prüfungen übernommen. Die Handwerkskammern beaufsichtigen auch die Meisterprüfung eines Handwerkers und arbeiten die entsprechenden Prüfungsbedingungen aus. Weiterhin bieten die Handwerkskammern Hilfe bei Problemen mit den Handwerksinnungen, aber auch mit Betrieben und Kunden. Dafür gibt es Schlichtungsstellen, die bei der Lösungssuche behilflich sind. Die Erstellung von Gutachten, die Förderung wirtschaftlicher Interessen des Handwerks und die Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen (Siehe dazu auch unseren Artikel über betriebliche Fortbildung) sind weitere maßgebliche Aufgaben der Handwerkskammern. Jeder niedergelassene Handwerker zahlt Pflichtbeiträge, was mitunter auf Kritik stößt.

Handwerkskammern in vielen größeren Städten

In Deutschland sind die Standorte der Handwerkskammern nach Bundesländern unterteilt. In den meisten Bundesländern gibt es mehrere Handwerkskammern, die jeweils einen fest definierten Kreis vertreten. Der Wohnort des Handwerkers ist letztlich entscheidend für die Zuordnung der Handwerkskammer. Mit Stand des Jahres 2016 gibt es in Deutschland 53 Handwerkskammern. Die Kammern sind für Landkreise, für kreisfreie Städte und für Regierungsbezirke zuständig.