Unternehmen müssen in Deutschland Gewerbesteuer (GewSt) an die Gemeinde zahlen, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet. Jede Gemeinde kann einen individuellen Hebesatz festlegen, mit dem die GewSt und die Steuerschuld von Grundstückseigentümern berechnet werden. Der Hebesatz ist für Kommunen ein Instrument, um die Steuereinnahmen zu steuern. Ein hoher Hebesatz bedeutet grundsätzlich hohe Steuereinnahmen, birgt jedoch das Risiko, dass Unternehmen in andere Gemeinden abwandern, in denen sie weniger Gewerbesteuer bezahlen müssen. In Deutschland existieren drei unterschiedliche Arten von Hebesätzen.
Wer zahlt eigentlich welche Unternehmenssteuern? Im Billomat Magazin verraten wir es Dir.
In Deutschland gibt es drei Arten von Hebesätzen. Diese sind die
Die Höhe des Hebesatzes kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Heute liegen die Hebesätze im Durchschnitt zwischen 250 und 500 %. Seit dem Jahr 2004 müssen Gemeinden Hebesätze in Höhe von mindestens 200 % festlegen. Erfolgt keine Festlegung gilt, automatisch diese Untergrenze. Durch den Mindesthebesatz soll ein ruinöser Wettbewerb um den niedrigsten Gewerbesteuersatz zwischen den Gemeinden vermieden werden. Statistiken zeigen, dass große Städte und Gemeinden in der Regel deutlich höhere Hebesätze festlegen, als Gemeinden im ländlichen Raum.
Grundlage für die Berechnung der von einem Unternehmen zu leistenden GewSt ist immer der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb. Das ist der sogenannte Gewerbeertrag. Vor der Berechnung der GewSt wird der Gewerbeertrag durch Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert.
Hinzurechnungen werden vorgenommen, um in etwa eine Gleichbehandlung zwischen der Eigenkapitalfinanzierung und Fremdkapitalfinanzierung eines Unternehmens zu erreichen. Zum Gewerbeertrag wird daher die Hälfte der sogenannten Dauerschuldzinsen hinzugezählt. Kürzungen beim Gewerbeertrag werden vorgenommen, um eine mehrfache Steuerbelastung des Unternehmens zu verhindern. Daher wird der Gewerbeertrag zumindest um einen Teil des Einheitswertes eines zu betrieblichen Zwecken genutzten Grundstückes gekürzt. Diese Kürzung wird vorgenommen, weil das Unternehmen bereits Grundsteuer für das Grundstück bezahlen muss und es ohne die Kürzung zu einer zweifachen Steuerbelastung kommen würde.
Wurden alle Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen, wird der Gewerbeertrag zunächst mit der sogenannten Steuermesszahl multipliziert. Diese Steuermesszahl beträgt für Unternehmen jeder Gesellschaftsform 3,5 %. Aus der Multiplikation des Gewerbeertrages mit der Steuermesszahl resultiert der sogenannte Steuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz multipliziert und so die GewSt berechnet.
Für das folgende Beispiel wird angenommen, dass ein Unternehmen einen um Hinzurechnungen und Kürzungen korrigierten Gewerbeertrag von 500.000 Euro hat. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 % und der Hebesatz in der fiktiven Gemeinde 400 %. Bei der Berechnung werden der Hebesatz und die Steuermesszahl durch 100 dividiert. Daraus ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Korrigierter Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer
500.000 Euro x 0,035 x 4,0 = 70.000 Euro
Die vom Unternehmen zu zahlende GewSt beträgt 70.000 Euro oder 14 % des Gewerbeertrags.
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